Der 30. Januar 1933

28. Januar 2023

Datum und Ereignis sind bekannt:
Adolf Hitler wurde zum Reichskanzler ernannt.
Die Interpretation dieses Ereignisses ist jedoch bis heute umstritten.

Die einen nennen es Machtergreifung. Damit wird ausgedrückt, dass die Weimarer Demokratie dieses Ereignis nicht verhindern konnte; es sei „schicksalhaft“ gewesen.

Die anderen nennen es Machtübernahme. Dies ist der Versuch, den Akt der Ernennung eines Faschisten und erklärten Gegners der Weimarer Republik einigermaßen neutral zu beschreiben; Hitler übernahm die Macht, die Reichspräsident Paul von Hindenburg ihm übergab.

Wir nennen es Machtübertragung. Damit soll beschrieben werden, es handelte sich um einen bewusst herbeigeführten Akt. Denn es bedurfte einer Reihe von Vorgesprächen, Verhandlungen und großer Überzeugungskunst, diesen Akt zu vollziehen. Die NSDAP verfügte nicht über eine Mehrheit im Reichstag (bei der Reichstagswahl im November 1932 hatte die NSDAP 33,1 % der Stimmen erhalten). Damit beschreiben wir auch, die Einsetzung Adolf Hitlers als Reichskanzler war mehr als ein „normaler“, formaler demokratischer Akt. Die Ernennung zum Reichskanzler wurde von maßgeblichen Parteien des Weimarer Parlaments geduldet oder gefördert, seine Ernennung wurde aus Kreisen des deutschen Militärs sowie von einflussreichen Vertretern der Wirtschaft geduldet, gefordert oder gar gefördert.

Was bedeutet dieses Datum für Demokraten, Antifaschisten und unsere Organisation? Für die Vertreter der liberalen und bürgerlichen Demokratie bedeutet die Machtübertragung an Adolf Hitler die Bankrotterklärung der gerade mal vierzehnjährigen Demokratie der Weimarer Republik. Die repräsentative parlamentarische Demokratie war auch an ihren eigenen Maßstäben und Regeln gescheitert.

Für die parlamentarischen Vertreter der Arbeiterbewegung, also SPD und KPD und die Gewerkschaften, bedeutet die Machtübertragung an Adolf Hitler das Eingeständnis ihrer Niederlage gegenüber ihrem erklärten und tatsächlichen Hauptfeind, dem deutschen Faschismus. Die Erkenntnis, dass die Machtübertragung an Adolf Hitler auch der Zerstrittenheit und Uneinigkeit der parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeiterbewegung geschuldet war, wuchs mit der Stabilisierung der Macht der Nazis; sie entstand in den Zuchthäusern, Konzentrationslagern, im Widerstand und im Exil.

Für unsere Organisation, VVN – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, bedeutet die Machtübertragung an Adolf Hitler so etwas wie eine Geburtsurkunde. Kein Antifaschismus ohne Faschismus, keine Opfer ohne Täter, keine Verfolgten ohne Verfolger.

Mit welcher Brutalität die Nazis ihre Gegner vernichten und ihre erklärten Ziele mit Terror durchsetzen würden, haben viele Verfechter der Weimarer Demokratie nicht geglaubt. Das reichte von der Einschätzung, man möge die Nazis mal regieren lassen, dann würden sie sich selbst abwirtschaften, über den Versuch, durch Annäherung an die Position der Nazis Schlimmeres zu verhindern, bis dahin, die Arbeiterbewegung würde des braunen Mobs schon Herr werden. Auch wurde der Masseneinfluss der Nazis und ihrer Organisationen unterschätzt. Die Arbeiterbewegung setzte darauf, ihre guten Argumente werden die Menschen überzeugen und von den Nazis abbringen. Die KPD setzte auf ihre Mobilisierungsfähigkeit gegen die Nazis. Die bürgerlichen Parteien vertrauten auf die Macht des Wahlzettels.

Es kam anders. Keine 48 Stunden feierten die Nazis und demonstrierten ihre erworbene Macht durch Fahnenmeere und Aufmärsche, mit markanten Reden und triumphierenden Artikeln in den einschlägigen Zeitungen. Dann begann der Terror, der im faschistischen Expansionskrieg und der millionenfachen Ermordung von Menschen, überwiegend Jüdinnen und Juden, in den Konzentrations- und Vernichtungslagern mündete, also Auschwitz hervorbrachte. Am 27. Januar der Opfer der nazistischen Barbarei zu gedenken, heißt daher auch, den 30. Januar 1933 mitdenken.

Über Terror und Verbrechen des NS-Regimes zu berichten, ihn in Erinnerung zu behalten, vor den Gefahren zu mahnen und zu warnen, die Täter und Mitläufer zu benennen, der Opfer zu gedenken und die Frauen und Männer des Widerstandes zu ehren, dazu gibt es genügend Anlässe in diesem Jahr.

Plakat der VVN-BdA aus dem Jahr 1978

Es steht uns gut an, sich der Lehren zu erinnern, die Verfolgte, der Widerstand und die Anti-Hitler-Koalition spätestens ab 1945 gezogen haben. Dazu zählen:

  • Den Charakter des Faschismus an der Macht richtig zu beschreiben und ihn nie wieder zu unterschätzen.
  • Die Einheit der Arbeiterbewegung zu wahren und um sie ständig zu ringen.
  • Das Völkerrecht und die internationale Zusammenarbeit auszubauen und zu stärken.
  • Demokratie als antifaschistisch und friedliebend zu verstehen, statt Aufrüstung und einen starken Staat zu beschwören.

Abschließend bleibt, die Mahnung eines Zeitzeugen zu zitieren:

„1933 wäre verhindert worden, wenn alle Hitlergegner die Einheitsfront geschaffen hätten. Dass sie nicht zustande kam, dafür gab es für die Hitlergegner in der Generation meiner Eltern nur eine Entschuldigung: Sie hatten keine Erfahrung, was Faschismus bedeutet, wenn er einmal an der Macht ist. Aber heute haben wir diese Erfahrung … Für alle zukünftigen Generationen gibt es keine Entschuldigung mehr, wenn sie den Faschismus nicht verhindern.“

Peter Gingold, Paris – Boulevard St. Martin No. 11, Köln, 2009, S. 28f.

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2023: Diplomatie statt Kriegseskalation

29. Dezember 2022

Wir fordern einen dringend notwendigen Waffenstillstand in der Ukraine. Wir wenden uns entschieden gegen die von der großen Koalition aus SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU vorangetriebene Konfrontationspolitik und militärische Hochrüstung zur Führungsmacht in Europa. Die deutsche Regierung darf nicht länger mit Waffenlieferungen zur Kriegseskalation beitragen, sondern muss sich Macrons Vorstoß für Verhandlungen anschließen, die die berechtigten Sicherheitsinteressen aller, d.h. auch Russlands berücksichtigen.
Die Menschheit hat nur eine Überlebenschance, wenn global eine Weichenstellung für gemeinsame Sicherheit erfolgt. Ohne eine Zusammenarbeit mit Russland und China kann der sich anbahnenden Klimakatastrophe nicht begegnet werden.
Ein immer wahrscheinlicher werdender Atomkrieg bedroht uns alle. Der millionenfache Tod durch die Vielzahl weltweiter Kriege, die Zerstörung von Umwelt und Infrastruktur, Flucht und Vertreibung von Millionen Menschen durch Militarisierung, aber auch durch Blockaden und Sanktionen sowie die Ausweitung von Armut und Umweltzerstörung dürfen nicht weiter zur Normalität gehören.
Für eine dazu notwendige Politik des Friedens, der Gerechtigkeit und internationalen Solidarität werden wir weiter aktiv sein und wollen neue MitstreiterInnen für einen wirklichen politischen Wandel gewinnen.
Abrüsten statt aufrüsten, Spannungen abbauen, gegenseitiges Vertrauen aufbauen, das schafft Perspektiven für Entwicklung hin zu globaler und sozialer Sicherheit.

„Die Waffen nieder“ bleibt das Gebot der Stunde

Diese Anzeige ist am 24. Dezember 2022 in mehreren Tageszeitungen erschienen.

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Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde

14. Dezember 2022

Zwei hessische Antifaschist*innen vor dem Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung am 20. Dezember 2022 über Verfassungsbeschwerden in Sachen automatisierte Datenauswertung durch die Polizei und den Verfassungsschutz in Hessen

Silvia Gingold und Norbert Birkwald waren beide vor 50 Jahren wg. ihrer antifaschistischen Gesinnung und Betätigung Opfer der Berufsverbotepolitik. Und auch Jahrzehnte danach sind sie noch immer im Visier des sogenannten Verfassungsschutzes und werden von diesem bespitzelt.

Beide haben 2019 gemeinsam mit fünf weiteren Beschwerdeführer*innen (darunter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, der Journalist Franz Josef Hanke, Vorsitzender der Humanistischen Union Mittelhessen und Klaus Landefeld, Vorstandsmitglied des Verbands der Internetwirtschaft eco)Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Ihre Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Neuregelungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG) sowie des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG), die am 04.07.2018 durch das Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen in Kraft getreten sind und mit denen die Überwachungsbefugnisse von Polizei und Verfassungsschutz massiv ausweitet werden. In Hessen dürfen die Behörden nun sogenannte Staatstrojaner einsetzen. Mit der Software Hessendata werden personenbezogene Daten zentral und automatisiert ausgewertet.

Die Beschwerdeführer*innen machen im Wesentlichen geltend, die von ihnen mit ihrer Verfassungsbeschwerde angegriffenen Regelungen verletzten sie in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie den Grundrechten aus Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 10 Abs. 1 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis).

In der Beschwerdeschrift wird festgestellt:

Die Beschwerdeführerin zu 1 (Silvia Gingold) lebt in Kassel und ist Lehrerin in Ruhestand. Sie stammt aus einer jüdischen Familie, ihr Vater Peter Gingold war nach seiner Flucht aus Deutschland im französischen Widerstand gegen den Nationalismus aktiv… Die Beschwerdeführerin… ist bis heute in der VVN-BdA aktiv und gewähltes Mitglied des Sprecher*innenrats der Landesvereinigung Hessen der VVN-BdA. Die VVN-BdA versteht sich als überparteiliche Sammelorganisation von Menschen, die gegen neofaschistische, rassistische und nationalistische Bestrebungen eintreten. Obwohl die VVN-BdA im Jahresbericht des Landesamts nicht namentlich genannt wird, steht die VVN-BdA nach Angaben des Landesamts gleichwohl in Hessen ebenso wie in zahlreichen anderen Bundesländern unter Beobachtung… Die Beschwerdeführerin… ist dem Landesamt nachweislich auch persönlich bekannt und wird bis heute vom Landesamt beobachtet… Seit 2009 wird beim Landesamt eine Personenakte zur Beschwerdeführerin… geführt. Dies brachte sie durch eine Anfrage vom 16.10.2012 an das Landesamt in Erfahrung. Mit Antwort vom 18.11.2012 teilte man ihr mit, dass sie seit 2009 im Bereich Linksextremismus gespeichert sei… Die Beschwerdeführerin erhob 27.05.2013 Klage gegen das Landesamt und verlangte vollumfängliche Auskunft über die über sie erhobenen Daten sowie Löschung dieser Daten… Auch im Rahmen des Gerichtsverfahrens hat das Landesamt die personenbezogenen Daten der Beschwerdeführerin nicht offengelegt, über 100 Seiten der Akte waren überwiegend geschwärzt. Das Landesamt hat im Rahmen des Verwaltungsgerichtsverfahrens am 07.10.2013 eine Sperrerklärung für nicht vorgelegte Bestandteile der Akte abgegeben… Diese Sperrerklärung weist darauf hin, dass im direkten Umfeld der Beschwerdeführerin auch verdeckte Ermittler*innen und Vertrauenspersonen eingesetzt werden…“

Der Beschwerdeführer zu 2 (Norbert Birkwald)

lebt in Mörfelden-Walldorf und ist Sprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) in Hessen. Als Lehramtsanwärter erhielt der Beschwerdeführer… 1974 ein Berufsverbot und hat in Folge dessen auch in späteren Jahren keine Stelle als Lehrer gefunden… Im Komitee ‚40 Jahre Berufsverbote‘ setzt er sich gegen die Nachwirkungen der Berufsverbote ein und hat sich in diesem Zusammenhang beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz erkundigt, welche Daten über ihn vorliegen. Am 7. Juni 2018 erhielt der Beschwerdeführer… auf Nachfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz die Auskunft, dass über ihn Daten im Phänomenbereich Linksextremismus gespeichert sind. Diese Daten umfassten seine Stellung als Mitglied im Sprecher*innenrat der VVN-Bda und seine Funktion als Webmaster der Internetseiten der VVN-BdA Hessen und der Internetseite der DKP-Linke Liste Mörfelden-Walldorf… In der Akte des Landesamts für Verfassungsschutz der Beschwerdeführerin zu 1 (Silvia Gingold) taucht der Beschwerdeführer zu 2 ebenfalls auf, als Teilnehmer an einer Demonstration gegen die NSU und zu 40 Jahren Berufsverbote im Jahr 2012…“

Am 11.11.2022 teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass der Erste Senat am 20.12.2022 über diese Verfassungsbeschwerde und eine gleichgelagerte Verfassungsbeschwerde gegen das Hamburger Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) in mündlicher Verhandlung beraten wird. Bei beiden Regelungen handelt es sich um landesgesetzliche Ermächtigungen der Polizei zur Auswertung von Daten mittels einer automatisierten Anwendung. Zum Hintergrund der Verfassungsbeschwerden teilt das Gericht mit: „Die angegriffenen Regelungen schaffen eine Rechtsgrundlage dafür, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine softwaregestützte Auswertung polizeilicher bzw. der für die Polizei verfügbaren Datenbestände vornehmen zu können. Das Ziel einer solchen automatisierten Weiterverarbeitung besteht den angegriffenen Regelungen nach insbesondere darin, Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen herzustellen, unbedeutende Informationen und Erkenntnisse auszuschließen, die eingehenden Erkenntnisse zu bekannten Sachverhalten zuzuordnen sowie gespeicherte Daten statistisch auszuwerten. Nach Auffassung der Beschwerdeführenden liegt hierin ein intensiver und nicht gerechtfertigter Grundrechtseingriff, da die Befugnisse die Auswertung umfangreicher Datenbestände unter Nutzung komplexer informationstechnischer Programme gestatteten, ohne hierfür hinreichende Anforderungen vorzusehen.“

Die Verfassungsbeschwerden wurden mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) erarbeitet und eingereicht, bezogen auf das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und das Hessische Verfassungsschutzgesetz unterstützt von der Humanistischen Union Hessen, dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main.

Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF, stellt dazu fest: “Mit dem Hessentrojaner und der Big-Data-Analysesoftware Hessendata liegt Hessen beim Angriff auf die Freiheitsrechte im Ländervergleich weit vorne.” Näheres dazu auf der Homepage der GFF.

Ungeachtet der anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen das HSOG haben die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im März 2022 einem weiteren Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (Landtags-Drucksache 20/8129) vorgelegt, mit dem u. a. das hessische „Verfassungsschutz“gesetz” und das HSOG erneut geändert werden sollen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde auch die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vom Innenausschuss des hessischen Landtags gebeten, eine Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abzugeben. Darin wird u. a. festgestellt: „Aus mindestens zwei Gründen ist der weitere Gesetzgebungsprozess bis auf Weiteres zu stoppen:

  1. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.04.2022 zum Bayrischen Verfassungsschutzgesetz steht auch der Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – insbesondere Artikel 1 ‚Änderung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes‘ und Artikel 2 ‚Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘ – auf dem Prüfstand. ‚Business as usual‘ oder ‚weiter so im Tagesgeschäft‘ ist nach dieser Gerichtsentscheidung das falsche Rezept.
  2. Gegen das Gesetz der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen aus 2018 ist noch eine – von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte – Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Ihr Ausgang ist abzuwarten, bevor dem Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz weitere Überwachungs-Kompetenzen übertragen werden.“

Derzeit „ruht“ das weitere Verfahren, da es der Koalition aus CDU und Grünen in Hessen schwer zu fallen scheint, ihr Vorhaben an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen.

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Ein Gastbeitrag von Datenschutzrheinmain von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main (https://ddrm.de/)

Aufruf zu den Ostermärschen 2022

15. April 2022

Aufruf der Initiative „Abrüsten statt Aufrüsten“ zu den Ostermärschen 2022
Stoppt den Krieg!
Frieden und Solidarität für die Menschen in der Ukraine!

Der Krieg tobt in Europa. Mit ihrem völkerrechtswidrigen Angriff hat die russische Führung unendliches Leid über die Menschen in der Ukraine, aber auch über die Menschen in ihrem eigenen Land gebracht. Jeden Tag wird der Krieg brutaler und zerstörerischer. Selbst das Schreckensszenario einer weiteren Eskalation durch den Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen ist nicht auszuschließen. Unsere Solidarität gehört allen Menschen in der Ukraine. Sie gehört auch all den Menschen in Russland und Belarus, die trotz Verhaftungen und fortgesetzter Repressalien mutig ihre Stimme gegen den Krieg erheben. Wir treten ein für eine gesamteuropäische Friedensordnung, dieauf den Prinzipien der gemeinsamen Sicherheit beruht und perspektivisch neue Wege für eine friedliche Kooperation auch mit Russland aufzeigt.

Krieg und militärische Aggression dürfen niemals akzeptiertes Mittel der Politik sein. Das zeigt sich jetzt in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Tagtäglich erreichen uns die schrecklichen Bilder undNachrichten aus der Ukraine. Die Kriege, die teilweise seit Jahrzehnten in Afrika, im Nahen und Mittleren Osten, in Südamerika und anderen Weltregionen wüten, scheinen weit weg. Und doch zeigt sich auch dort überall, wohin militärische Gewalt für die Zivilbevölkerung führt: in die humanitäre Katastrophe. In der Ukraine sind hunderttausende Menschen eingekesselt und leiden Hunger. Die Zahl der Todesopfer und Verletzten steigt täglich. Die medizinische Versorgung steht vor dem
Zusammenbruch. Millionen von Menschen sind auf der Flucht und müssen rasch sichere Unterkunft finden. Tod, Zerstörung, Flucht – das ist die fürchterliche Bilanz des Krieges. In der Ukraine und überall auf der Welt.

Um gemeinsam für den Frieden einzutreten, ruft die Initiative „Abrüsten statt Aufrüsten“ dazu auf, sich aktiv an den diesjährigen Ostermärschen zu beteiligen.

Wir wollen ein starkes Zeichen setzen, dass sich die Menschen in unserem Land für eine europäische und internationale Friedensordnung engagieren, die auf den Prinzipien der Freiheit, der Wahrung der Menschenrechte, der Selbstbestimmung und der Gerechtigkeit beruht. Der schreckliche Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein beispielloser Angriff auf diese Friedensordnung und durch nichts zu rechtfertigen. Wir verurteilen diesen Gewaltakt der russischen Regierung auf das Schärfste und fordern sie dazu auf, alle Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen, einem sofortigen Waffenstillstand zuzustimmen, ihre Truppen zurückzuziehen und die territoriale Integrität und Souveränität
der Ukraine anzuerkennen. Wir verurteilen all jene, die Unterdrückung, Krieg und Zerstörung als Mittel der Politik einsetzen.

Wir wollen auf den Ostermärschen ein starkes Zeichen für den Frieden setzen, indem wir an die internationale Staatengemeinschaft appellieren, weiter mit Hochdruck an diplomatischen Verhandlungslösungen zu arbeiten – nicht zuletzt mit dem Ziel, für alle beteiligten Parteien Perspektiven auf eine neue gesamteuropäische Architektur der gemeinsamen Sicherheit zu eröffnen. Zusammen mit ihren EU-Partner*innen ist die deutsche Bundesregierung bei dieser Suche nach diplomatischen Lösungen besonders gefordert. Gleichzeitig stehen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in der Verantwortung, die Grenzen für alle Menschen, die vor dem Krieg flüchten, offen zu halten und ihnen umfassenden Schutz und humanitäre Hilfe anzubieten.

Wir wollen ein starkes Zeichen gegen eine Politik der militärischen Konfrontation, gegen einen neuen weltweiten Rüstungswettlauf und gegen eine Aufstockung der Arsenale an Massenvernichtungswaffen setzen. Der Ukrainekrieg führt uns mit drastischer Deutlichkeit vor Augen, wie ernst wir die zentrale Lehre aus all den Schrecken des internationalen Kriegsgeschehens nehmen müssen: Es ist richtig und wichtig, am Ziel einer allgemeinen und weltweit kontrollierten Abrüstung festzuhalten. Deshalb beurteilen wir auch die von der Bundesregierung angekündigte Absicht kritisch, den deutschen Rüstungshaushalt dauerhaft auf das Zwei-Prozent-Ziel der NATO oder sogar darüber hinaus aufzustocken. Militärische Friedenssicherung darf weder zulasten des sozialen Friedens noch zulasten der dringend erforderlichen Zukunftsinvestitionen in die sozial-ökologische Transformation und in die Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaats gehen. Weit dringlicher als die Festlegung auf das Ausgabenziel der NATO ist zudem die Frage, wie in Deutschland die erheblichen zusätzlichen Mittel mobilisiert werden können, die nötig sind, um rasch Unterbringungs- und Teilhabemöglichkeiten für die Geflüchteten zu schaffen und die wirtschaftlichen Folgen des Krieges – insbesondere die stark steigenden Energiepreise und die Gefährdungen bei der Energieversorgung – abzufedern. Sicherheit und Frieden gibt es nur durch Völkerverständigung und gemeinsame Sicherheit. Es geht um die Zukunft von uns allen. Nur wenn es uns gelingt, den Frieden wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern, werden wir in der Lage sein, die gewaltige globale Herausforderung zu bewältigen, vor der wir stehen – den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen durch eine erfolgreiche Klimawende und ein rasches Ende der Zerstörung der Biodiversität. Gleichzeitig gilt: Wir müssen diese Herausforderung gemeinsam bewältigen, wenn wir auch künftigen Generationen ein Leben in Frieden und Sicherheit ermöglichen wollen.

Auf die Straße zu den Ostermärschen!
Unsere gemeinsame Botschaft lautet:
Stoppt den Krieg! Frieden und Solidarität für die Menschen in der Ukraine und für alle
Menschen, die von Krieg betroffen sind!
Gegen eine neue Politik der militärischen Konfrontation und des Wettrüstens!
Nie wieder Krieg – weltweit!

Peter Brandt (Neue Entspannungspolitik Jetzt!) | Reiner Braun (International Peace Bureau) | Thomas Fischer (DGB) | Philipp Ingenleuf (Netzwerk Friedenskooperative) | Christoph von Lieven (Greenpeace) | Michael Müller (Naturfreunde, Staatssekretär a. D.) | Willi van Ooyen (Bundesausschuss Friedensratschlag) | Miriam Rapior (BUNDjugend, Fridays for Futures) | Ulrich Schneider (Geschäftsführer Der Paritätische Wohlfahrtsverband) | Ludwig Weigel (Deutscher Bundesjugendring) | Uwe Wötzel (ver.di) | Thomas Würdinger (IG Metall) | Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat).

Spendenkonto
Friedens- und Zukunftswerkstatt e.V. IBAN: DE20 5005 0201 0200 0813 90 BIC: HELADEF1822
Stichwort: Abrüsten jetzt (Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden.)

Ostermärsche 2022 – Flyer

Globaler Aktionstag der Friedensbewegung

3. März 2022

Stoppt den Krieg in der Ukraine

Russische Truppen raus. Stoppt das 100 Milliarden Euro Aufrüstungsprogramm.

Der Krieg in der Ukraine ist eine Katastrophe für die Menschen in der Ukraine und eine schreckliche Bedrohung für uns alle.

Ein internationales Antikriegstreffen, organisiert von CODEPINK, der Stop the War Coalition und der Campaign for Nuclear Disarmament – an dem Tausende teilnahmen – vereinbarte einen internationalen Tag der Antikriegsaktion am Sonntag, den 6. März. Wir rufen alle auf, die sich diesem Krieg widersetzen, am 6. März in einer massiven Demonstration der globalen Opposition gegen den Krieg und die Kriegstreiber auf die Straße zu gehen.

Wir lehnen die russische Invasion ab und fordern den sofortigen Abzug aller russischen Truppen. Wir wenden uns gegen die NATO-Erweiterung und das aggressive Vorgehen westlicher Staaten, die zur Krise beigetragen haben. Wir lehnen Sanktionen ab, die der russischen und unserer Bevölkerung, insbesondere der ärmeren schaden. Wir rufen dazu auf, alle Schutzsuchende aufzunehmen, die vor Krieg fliehen oder diesen Krieg nicht führen wollen.

In Russland und vielen anderen Ländern hat es bereits viele Antikriegsdemonstrat­ionen gegeben. Was wir jetzt brauchen, ist eine massive, einheitliche Reaktion von friedliebenden Menschen auf der ganzen Welt, um Nein zum Krieg in der Ukraine zu sagen; Ja zu Verhandlungen und Frieden.

Jetzt soll eine weitere Militarisierung der Gesellschaft durch massive Aufrüstung stattfinden. Neben dem NATO-Ziel die Rüstungskosten auf 2% des BIP hochzuschrauben soll ein 100 Milliarden Euro Rüstungsfond geschaffen werden. Das müssen wir verhindern.

Kundgebung
Sonntag, 6. März 2022 um 11:55 Uhr
Frankfurt am Main
Willy-Brandt-Platz

Auch Frieden kostet Geld – Unsere Aktionen werden durch Spenden finanziert:
Den Betrag werde/n ich/wir überweisen auf das Konto der Friedens- und Zukunftswerkstatt ,bei der
Frankfurter Sparkasse, IBAN DE20 5005 0201 0200 0813 90 – BIC: HELADEF1822 – Stichwort: Ukraine

Unterzeichner und Friedens- und Zukunftswerkstatt e. V. c/o. Frankfurter Gewerkschaftshaus,
Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 – 24 24 99.50, E-Mail: Friedenund-Zukunft@t-online.de

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