Kommende Veranstaltungen in Kassel

12. September 2023

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Ein Kandidatengespräch zur Landtagswahl (eingeladen vom DGB Region Nordhessen und der DGB Jugend) findet am Donnerstag, dem 14. September 2023, um 17 bis 19 Uhr, im DGB Haus Kassel (Spohrstraße 6-8, 34117 Kassel, Saal im Erdgeschoss) statt. 
Der DGB bittet um Anmeldung bis 08.09. an: mailto:nordhessen@dgb.de

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Am 15. September 2023 startet in Kassel die erste von vier Veranstaltungen zu 50 Jahre faschistischer Militärputsch in Chile. Veranstalter sind der Rosa-Luxemburg-Club Kassel und die Rosa-Luxemburg-Stiftung Hessen in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die je Veranstaltung genannt werden.

Die erste Veranstaltung mit zwei in Kassel nach dem Putsch ansässig Gewordenen beleuchtet die Bedingungen des Sieges der Unidad Popular und die Diktatur mit ihrer neoliberalen Wirtschaftspolitik und die Folgen bis heute.

Link: https://hessen.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/YUW9B/50-jahre-putsch-in-chile?cHash=f12c822df54062bfb6522d7657c235a8

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Am 19. September folgt ein Konzertabend mit Gina Pietsch (Gesang) und Fabio Costa (Klavier). Ort ist diesmal das Stadtteilzentrum Vorderer Westen, Beginn 19:30 Uhr.

Link: https://hessen.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/BHFMJ/por-todo-chile?cHash=1af18601731318216b8dde56ce8b2dec

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Am 26. September zeigt der Club den mit dem Goya-Preis ausgezeichneten Film »Salvador Allende« von Patricio Guzmán, Ort ist wieder Café Buch Oase in Kassel.

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Die letzte Veranstaltung der Reihe findet am 17. Oktober mit Susanna Kuby-Böhme statt. Titel: »Italien heute: Vom „historischen Kompromiss“ zum historischen Rechtsruck«. Italien deshalb, weil in keinem anderen Land der Putsch in Chile so sehr als strategische Herausforderung begriffen wurde wie in Italien.

Link: https://hessen.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/A9NMS/50-jahre-putsch-in-chile?cHash=36cc99557a0d2db784702e72364a4fc7

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„Kreuze ohne Haken“ – Wählt Demokratie!

8. September 2023

Unsere Kampagne zur Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023

Die VVN-BdA – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten erinnert an den Schwur, den die Häftlinge des KZ Buchenwald kurz nach ihrer Befreiung aussprachen: „Die Vernichtung des Faschismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Eine neue Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Uns ist bewusst, dass weder Frieden noch Freiheit für alle Menschen mit der AfD möglich sind. Die Äußerungen von Funktionär*innen und die Verstrickungen mit faschistischen Gruppen und Verlagen sind offensichtlich. Sie verdeutlichen ganz deutlich, wie rassistisch, antisemitisch, sexistisch, antimuslimisch und chauvinistisch ihr Weltbild ist. Damit hat sie endgültig den extremen rechten Rand erreicht. Die AfD selbst als „demokratisch legitimierte Partei“ zu bezeichnen und so zu handeln, halten wir für politisch falsch und angesichts der deutschen Geschichte für gefährlich. Dem gilt es, sich entgegenzustellen, ihnen die Räume zu nehmen und aufzuklären. Wir, als VVN-BdA, sind eine überparteiliche Organisation. Daher geben wir keine Wahlempfehlung für eine der kandidierenden Parteien ab. Wir möchten jedoch klarstellen, welche politischen Inhalte wir von Parteien erwarten, die in den hessischen Landtag einziehen wollen. Daher empfehlen wir nur solche Kandidat*innen zu wählen, die sich engagiert für die Verteidigung und Verwirklichung der antifaschistischen Grundsätze der Hessischen Landesverfassung einsetzen.

Um der Politik der AfD bei der kommenden Landtagswahl etwas entgegenzusetzen, werden wir verschiedene Vorträge und Diskussionsveranstaltungen durchführen. Gegenproteste werden organisiert und unterstützt, und wir solidarisieren uns mit allen antifaschistischen Kräften.

Zu unserer Kampagnenseite Demokratie wählen (KLICK)

Kommende Veranstaltungen:


Kein Durchmarsch für die AfD!

Eine Veranstaltung mit Dieter Bahndorf
zur Landtagswahlen in Hessen

Donnerstag, 14. September 2023
Club Voltaire, Kleine Hochstraße 5, 60313 Frankfurt

Link (KLICK)


2023 ist nicht 1933

Vortrag von und Diskussion mit Dr. Ulrich Schneider

Montag, 18. September 2023, 18:30 Uhr
Gewerkschaftshaus, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt

Link (KLICK)


VVN-BdA Hessen fordert klare Aussagen des Hessischen Landtags zum Lübcke-Mord

14. Juli 2023

Nun liegen der offizielle Abschlussbericht zum Lübcke-Untersuchungsausschuss und die Sondervoten der Fraktionen vor. Nach Sichtung dieser Unterlagen fordert die VVN-BdA klare Aussagen des Landtages:

1.) Es gibt keinen Zweifel, dass die staatliche Institution, die vorgeblich zum „Schutz der Verfassung“ eingerichtet ist, ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden ist. Nicht nur, dass sie den späteren Mörder Ernst und seinen Kumpanen Hartmann als „nicht mehr gefährliche Rechtsextreme“ abgetan haben. Man hat auch das radikalisierende Umfeld der „Kagida“-Bewegung und die zunehmend aufgeheizte Hetze gegen den Regierungspräsidenten überhaupt nicht im Blick gehabt.

2.) Hätte diese Institution ihren politischen Auftrag gegenüber der extremen Rechten tatsächlich wahrgenommen und sich nicht vorrangig mit der Beobachtung z.B. der Antifaschistin Silvia Gingold oder mit vorgeblichen „Linksextremisten“ in der Klima-Bewegung beschäftigt, dann hätte der Mord möglicherweise verhindert werden können.

3.) Umfeld der rassistischen Hetze, das Ernst in seinem Mordvorhaben bestärkt hat, gehört die AfD, für die Ernst nicht nur im Wahlkampf tätig war, sondern die mit führenden Funktionären aktiv beteiligt war an den „Kagida“-Aufmärschen.

4.) Verantwortung für dieses Versagen trägt der Verfassungsschutz, die politische Verantwortung liegt aber beim hessischen Innenminister. Wir erinnern daran, dass schon bei dem Mord an Halit Yozgat im Zuge der NSU-Morde der Verfassungsschutz und der damalige hessische Innenminister eine verhängnisvolle Rolle in der Aufklärungsarbeit gespielt haben. Dem Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme wurde ein Aussageverweigerungsrecht eingeräumt, obwohl er während des Mordes am Tatort anwesend war.

Sollten diese Punkte aus Gründen der „Regierungsräson“ nicht in aller Klarheit benannt werden, zeigen die hessischen Regierungsparteien, dass sie nicht bereit sind, dieses abscheuliche Verbrechen in seiner ganzen politischen Dimension aufzuarbeiten – obwohl Dr. Walter Lübcke Mitglied der CDU war und die Partei „Die Grünen“ mehrfach öffentlich bekundet hat, dass sie sich für eine vorbehaltlose Aufklärung einsetzen will.


Pressemitteilung vom 04.07.2023

4. Juli 2023

Frankfurter Staatsanwaltschaft bestätigt, „Höcke ist ein Nazi“ stellt keine Beleidigung dar.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat mit Schreiben vom 12. Juni 2023 mitgeteilt, dass das drohende Strafverfahren gegen einen der Landessprecher der VVN-BdA Hessen wegen Beleidigung eingestellt ist. Es gibt keinen Anlass zur Klageerhebung.

Das von der Polizei beschlagnahmte Transparent mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ musste wieder an die VVN-BdA zurückgegeben werden.

Zum Hintergrund, warum es legitim und legal ist, Björn Höcke als „Nazi“ zu bezeichnen: Ein Thüringer Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Antragsteller:innen „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht“ hätten, dass „ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen“ sei, sondern „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe“. Es wurde „eine offene Übernahme von faschistischen, rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Aussagen des deutschen Nationalsozialismus“ festgestellt. „Im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung in Deutschland (…) haben diese Bezeichnungen“ – damit ist „Faschist“ zu sein gemeint – „darüber hinaus den Inhalt, dass der damit bedachte politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus und ihm damit gleichgestellt wird“. Mit anderen Worten: Höcke ist nicht nur ein Faschist, sondern auch ein Nationalsozialist.

Die VVN-BdA hat sowohl die Staatsanwaltschaft als auch den Polizeipräsidenten darum gebeten, da- für Sorge zu tragen, dass ihre antifaschistische Öffentlichkeitsarbeit nicht weiter kriminalisiert wird. „Protest gegen die AfD, eine offen rassistisch auftretende Partei, ist nicht nur ein demokratisches Recht, sondern für die VVN-BdA zugleich demokratische Pflicht. Das hängt mit den Wurzeln dieser Organisation zusammen, die von Überlebenden des NS-Terrors gegründet wurde“, erklärte Rosemarie Steffens, Sprecherin des hessischen Bundes der Antifaschistinnen und Antifaschisten.

Link zur pdf-Version (KLICK)

Pressemitteilung vom 20.06.2023

20. Juni 2023

Polizei folgt Aufforderung der AfD: Beschlagnahme von Anti-Nazi-Banner

Bund der Antifaschisten beschwert sich bei Polizeipräsidenten

Gegen die polizeiliche Beschlagnahme eines Banners hat sich die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) bei der Polizeidirektion Westhessen beschwert.
Das beschlagnahmte Banner zeigt den Text „Björn Höcke ist ein Nazi“ und den Thüringer Landesvorsitzenden der AfD, wie er den rechten Arm nach oben streckt; unschwer als „Hitlergruß“ zu erkennen.
Beschlagnahmt wurde das Banner bei der Protestkundgebung gegen den Landesparteitag der AfD am 6. Mai in Königstein. Begründet wurde die Beschlagnahme nicht.
Zwei Wochen nach dem 6. Mai 2023 erhielt ein Landessprecher der hessischen VVN-BdA ein Schreiben des Polizeipräsidiums Westhessen, in dem ihm die Straftat „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens gemäß § 188 StGB“ zur Last gelegt wird. Zu diesem Vorwurf könne er sich schriftlich äußern.
Die polizeiliche Beschlagnahme des Banners erfolgte, nachdem Erika Steinbach mit einem der Einsatzkräfte sprach und auf das Banner zeigte, was durch Augenzeugen beobachtet wurde (Namen liegen der VVN-BdA vor). Erika Steinbach war früher CDU-Politikerin, ist jetzt AfD Mitglied und Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Mit Datum vom 26.09.2019 erließ das Verwaltungsgericht Meiningen einen Beschluss (2 E 1194/19 Me), nachdem Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Das Verwaltungsgericht schreibt, dass die Antragsteller:innen „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht“ hätten, dass „ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen“ sei, sondern „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe.“ Das Verwaltungsgericht stellt „eine offene Übernahme von faschistischen, rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Aussagen des deutschen Nationalsozialismus“ fest. „Im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung in Deutschland […] haben diese Bezeichnungen“ – damit ist „Faschist“ zu sein gemeint Anm.d.Red. – „darüber hinaus den Inhalt, dass der damit bedachte politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus und ihm damit gleichgestellt wird“.
Das Verwaltungsgericht hat also mit deutlichen Worten Höcke nicht nur als Faschist, sondern auch als Nationalsozialist erkannt. Es ist damit als gerichtsbekannt vorauszusetzen, dass Höcke Faschist und Nazi ist, so wie auf dem Banner anlässlich der friedlichen Demonstration der VVN-BdA zu lesen.
Die Beschlagnahme erfolgte offenkundig auf Grund eines Hinweises von Erika Steinbach, ist nach fester Ansicht der VVN-BdA unbegründet und damit rechtswidrig. Der Vorwurf nach § 188 StGb gegen einen unserer Landessprecher ist damit erkennbar willkürlich.
Der Polizeipräsident wird in einem separaten Schreiben aufgefordert, „dahingehend Einfluss zu nehmen, dass solche Vorkommnisse künftig nicht mehr geschehen“. „Protest gegen eine offen rassistisch auftretende Partei, wie es die AfD definitiv ist“, sei nicht nur ein demokratisches Recht, sondern für die VVN-BdA zugleich Pflicht.
Das hängt mit den „Wurzeln“ unserer Organisation zusammen, die von Überlebenden des NS-Terrors gegründet wurde. Die Ermittlung wegen des Verdachts einer Straftat ist nach Meinung der VVN-BdA willkürlich, rechtswidrig und unterstützt die AfD. Gleichzeitig hat der Bund der Antifaschisten die Aushändigung des Banners gefordert.

Nachtrag:
Inzwischen erreichte uns die Mitteilung der Polizei, das zurückgeforderte Transparent könne wieder abgeholt werden.

Link zur vollständigen Pressemitteilung inkl. Anhang (KLICK)

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