75 Jahre Grundgesetz

21. Mai 2024

Die Aufgabe lautet: Das Grundgesetz verteidigen und anwenden

Am 23.Mai 1949 ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Mit der Entstehung des Grundgesetzes verbunden war die Bildung eines westdeutschen Staates und damit die Spaltung Deutschlands. In seiner ursprünglichen Fassung sah das Grundgesetz für den Fall der Wiederherstellung eines gesamtdeutschen Staates das Inkrafttreten einer neuen Verfassung vor (Artikel 146). Das ist jedoch nicht erfolgt, wie auch einige weitere Aufträge des Grundgesetzes noch nicht realisiert sind.

Das Grundgesetz hat einen antifaschistischen Grundcharakter. Wesentlich geprägt wurde es bei seiner Erarbeitung von den noch sehr frischen Erfahrungen mit der Ideologie und der Herrschaft des deutschen Faschismus. Auch das Bundesverfassungsgericht hat – mit seinen Worten – den Charakter des Grundgesetzes als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes“ unterstrichen. Das Grundgesetz sei „darauf ausgerichtet, aus den geschichtlichen Erfahrungen zu lernen und eine Wiederholung solchen Unrechts ein für alle Mal auszuschließen“. Das Gericht verweist dabei auch auf das Potsdamer Abkommen.

In diesem Zusammenhang ist auf Artikel 139 des GG hinzuweisen, in dem ausdrücklich die „Fortgeltung der Befreiungsgesetze“ („zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“) festgestellt wird. Entgegen anderslautenden Behauptungen, dass die Fortgeltung inzwischen „obsolet“ geworden sei, ist festzustellen, dass Artikel 139 unverändert Bestandteil des Grundgesetzes und damit nach wie vor voll gültig ist.

Geradezu grundgesetzwidrig sind die Versuche der Verfassungsschutzbehörden, Antifaschismus als „Extremismus“ hinzustellen und damit Antifaschist*innen zu kriminalisieren.

Für Antifaschist*innen ist der antifaschistisch-demokratische Charakter des Grundgesetzes von wesentlicher Bedeutung. Gesellschafts- und verfassungspolitisch ist das Grundgesetz eine Art klassenpolitischer Kompromiss. Ein Kennzeichen dafür ist, dass es keine Wirtschaftsform vorschreibt. Verfälschend sind deshalb die Versuche, Kapitalismus und Demokratie gleichzusetzen.

Wesentlich für Antifaschist*innen ist die Verankerung demokratischer, sozialer und humaner Grundrechte. Sie sind in den Artikeln 1 bis 19, die nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet  werden dürfen, verankert.

Durch vorgenommene Ergänzungen (z.B. für die Notstandsgesetze, Wehrverfassung, Abbau des Asylrechts usw.) ist das Grundgesetz allerdings an mehreren Stellen verändert, zum Teil gegenüber seiner ursprünglichen Fassung und Zielsetzung geradezu verfälscht worden.

Anwendung und Auslegung der Grundrechte unterliegen den gesellschaftlichen und politischen Machtverhältnissen. Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit klaffen zuweilen auseinander. Umso notwendiger ist es, auf die Einhaltung und Anwendung der demokratischen Rechte zu bestehen.

Demokratie heißt, die demokratischen Rechte und Freiheiten zu leben.

Wir werden alle Aktivitäten zum Schutze und zur Anwendung des Grundgesetzes unterstützen.

Wir werden entsprechend unseren Möglichkeiten auch weiterhin selbst solche Aktivitäten entwickeln.

Wir rufen unsere Mitglieder und Anhänger auf, dies aktiv zu unterstützen und dementsprechend tätig zu werden.


Pressemitteilung der VVN-BdA vom 19.02.2024

19. Februar 2024

Ehrung einer Legende des Widerstands: 
Das Leben der Friedenskämpferin Ettie Gingold

„Geben Sie für das Leben, was Sie für den Tod ausgeben!“ 
(Ettie Gingold, Antikriegstag, 1. September 1983)
Am 13. Februar 2024 jährt sich der Geburtstag einer außergewöhnlichen Persönlichkeit: Ettie Gingold, antifaschistische Widerstandskämpferin und Aktivistin der Friedensbewegung, wurde vor 111 Jahren geboren.

Ettie Gingold, eine herausragende Persönlichkeit der französischen Résistance, kämpfte als junge Frau unerschütterlich gegen die Tyrannei des deutschen Faschismus. Ihr mutiger Einsatz für Freiheit und Gerechtigkeit prägte ihr gesamtes Leben. Nach der Befreiung vom Nazi-Regime setzte sie sich über die Jahre hinweg unermüdlich für den Frieden ein, vehement gegen Atombewaffnung, Aufrüstung und Krieg. Ihre in die Hunderttausende zählende Unterschriftensammlung für den Krefelder Appell sind legendär.

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Pressemitteilung der VVN-BdA vom 14.02.2024

14. Februar 2024

Verdiente Auszeichnung –
Prof. Dr. Nonnenmacher erhält Bundesverdienstkreuz

Am 16. Februar erhält Frank Nonnenmacher das Bundesverdienstkreuz. Die Ehrung findet im Frankfurter Römer statt. Die feierliche Übergabe macht Oberbürgermeister Mike Josef (SPD).

Frank Nonnenmacher, emeritierter Professor für Didaktik der Sozialwissenschaften und Politischer Bildung in Frankfurt, wird für seine Aktivitäten in der Politischen Bildung und der Erinnerungskultur ausgezeichnet.

Er war von 1978 bis 1988 Mitglied der Curriculum-Kommission beim Hessischen Kultusministerium. Seine Forschungs- und Lehrtätigkeit bezog sich immer wieder auf die Frage, wie können Lehrer so ausgebildet werden, dass Schüler Politik kritisch, solidarisch und reflektiert verstehen lernen. Er hat sich im Austausch mit französischen Kollegen engagiert.

Mit der Vorstellung der Doppelbiographie „Du hattest es besser als ich“ startete Nonnenmacher am 26.10.2022 in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg den Auftakt zur Veranstaltungsreihe „Kontinuitäten der Ausgrenzung“.

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Gefährdet Rentnerin die Sicherheit des Staates?

27. Januar 2024

Erklärung zum 52. Jahrestags des „Radikalenerlasses“

Im Mai 2013 hat Silvia Gingold Klage gegen das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz erhoben. Mit der Klage wollte sie erreichen, dass die über sie gesammelten Daten gelöscht bzw. vernichtet werden und die Beobachtung durch den Geheimdienst eingestellt wird. Nun hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, der Verfassungsschutz dürfe die heute 77-Jährige weiterhin beobachten, Daten über sie sammeln und somit ihre grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte einschränken. Für diesen Beschluss hat sich das Gericht sechs Jahre Zeit genommen.

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Pressemitteilung der VVN-BdA Hessen vom 24.01.2024

24. Januar 2024

Die doppelte Bedeutung des 27. Januar


In diesem Jahr verbindet die VVN-BdA das Holocaust-Gedenken zum 27. Januar mit der Erinnerung an die Opfer der Blockade von Leningrad und unterstützt die berechtigten Forderungen der Überlebenden. Der sowjetischen Armee gelang das Durchbrechen des Blockaderings der NS-Wehrmacht am 27. Januar 1944.
In den Eroberungsplänen des deutschen Faschismus nahm der Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 einen besonderen Platz ein. Es ging um die Rohstoffreserven der UdSSR und die industriellen Kapazitäten im Westen der Sowjetunion. Im „Fall Barbarossa“ waren diese Ressource fest eingeplant, um einen Krieg gegen die UdSSR überhaupt führen zu können. Die nach Osten vorrückende Wehrmacht sollte sich aus den Vorräten der örtlichen Bevölkerung versorgen und damit den dort lebenden Menschen, die als „slawische Untermenschen“ betrachtet wurden, die Lebensgrundlage nehmen. Zudem war es ein ideologisch motivierter Vernichtungskrieg gegen den „jüdisch-bolschewistischen Feind“.
Ende August 1941 erreichten die faschistischen Heere Leningrad, das heutige Petersburg. Erobern konnten sie die Stadt nicht. Am 8. September 1941 wurde der Blockadering geschlossen. Damit war die Großstadt, in der damals etwa drei Millionen Menschen lebten, im Süden durch deutsche Truppen und ihre spanischen Verbündeten, im Norden von finnischen Einheiten blockiert. Nur über den Ladogasee konnten zeitweise und unter großen Gefahren Lebensmittel und andere Versorgungsgüter in die Stadt gebracht werden. Die Blockade Leningrads und das Aushungern der Bewohner war Teil der verbrecherischen Kriegsführung der Nazis in Osteuropa, die mit dem Begriff „Vernichtungskrieg“ treffend charakterisiert wird. Vor über zwanzig Jahren sprach der Jenaer Historiker Jörg Ganzenmüller von einem „Genozid durch bloßes Nichtstun“. Mehr als eine Million Menschen starben während der Belagerung an Hunger und Mangelernährung. Dennoch haben die Menschen in Leningrad der faschistischen Blockade widerstanden und ein Zeichen gesetzt, dass die „unbesiegbare“ Wehrmacht an ihre Grenzen stößt. Der Überlebenskampf der Einwohner und der sowjetischen Armee, die im Winter die Versorgung der Menschen über die zugefrorene Ostsee organisierte, sind unvergessen.
Ein ganz eigenes skandalöses Kapitel ist der Umgang mit den Opfern und ihren Angehörigen des faschistischen Vernichtungskrieges durch die Bundesrepublik Deutschland. Seit Jahrzehnten lehnt die Bundesregierung jegliche Zahlung individueller Entschädigungen an nichtjüdische Bürger der damaligen Sowjetunion bzw. des heutigen Russlands grundsätzlich ab.
In einem offenen Brief an die Bundesregierung vom Herbst letzten Jahres beklagen die letzten Überlebenden der Blockade: „Mittlerweile sind wir weniger als Sechzigtausend, alles Menschen verschiedener Nationalitäten, die die Gräuel der belagerten Stadt überlebten.“ Sie verurteilen die Weigerung Berlins, eine für jüdische Überlebende zugesagte Entschädigung „auf alle heute noch lebenden Blockade-Opfer ohne Ansehen ihrer ethnischen Zugehörigkeit auszuweiten“. Schließlich hätten die deutschen Hungermordpläne „keine Ausnahmen aufgrund von Nationalität“ gekannt. „Wir appellieren an die deutsche Bundesregierung, die einzig richtige Entscheidung nicht hinauszuzögern und die humanitären Auszahlungen auf ausnahmslos alle Blockade-Überlebenden auszuweiten.“

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