Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsgrundlagen für die automatisierte Datenauswertung für verfassungswidrig erklärt. Das hessische Gesetz sähe keine hinreichenden Eingriffsschwellen vor, d.h. so, wie die Behörden Palantir einsetzen bzw. einsetzen wollen, dürften sie es nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass eine schwere Straftat bevorsteht. Die hessische Norm wurde für verfassungswidrig (d.h. sie gilt unter strengen Anwendungsmaßgaben bis Ende September fort) erklärt.
Das Urteil weist aber auch weit in die Zukunft, weil das Gericht sich sehr differenziert zu den verschiedenen Anwendungsszenarien von Datenanalysen geäußert hat. Das ist für sehr wertvoll, weil so an diesen neuen Maßstäben künftige Polizeigesetze gemessen werden können.
Silvia Gingold und Norbert Birkwald, zwei der Beschwerdeführer*innen, bedanken sich bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die es ermöglicht hat, dieses Beschwerde einzubringen und sie zu führen, mit einem erfreulichen Ergebnis für die demokratischen Rechte.
Aufruf zur Kundgebung gegen das Jubiläum der AfD am 6. Februar in Königstein
Seit ihrer Gründung greift die AfD unsere Grundsätze, Ziele und Überzeugungen an und stellt die Werte in Frage, für die wir stehen. Nun will sie ihr zehnjähriges Bestehen in Hessen begehen, dem Bundesland, in dem wir uns engagieren und unseren Sitz haben. Dagegen protestieren wir und rufen unsere Mitglieder, Unterstützer*innen und Mitarbeiter*innen auf zur Teilnahme an der Kundgebung gegen die AfD-Jubiläumsveranstaltung, am Montag, 6. Februar 2023, ab 16.30 Uhr in Königstein, vor dem Haus der Begegnung, Bischof-Kaller-Straße 3.
Als zivilgesellschaftliche Organisationen treten wir in unterschiedlichen Bereichen für eine demokratische, soziale, nachhaltige und den Menschenrechten verpflichtete Gesellschaft ein. In der AfD, die der Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall einstuft, sehen wir eine große Bedrohung für die Demokratie. Dies hat sich einmal mehr bewahrheitet, als Anfang Dezember 2022 die Umsturzpläne eines Netzwerks selbsternannter Reichsbürger aufgedeckt wurden. Bei einem der größten Anti-Terroreinsätze in der Geschichte der Bundesrepublik wurden auch drei ehemalige und aktuelle AfD-Mitglieder festgenommen, darunter eine Ex-Bundestagsabgeordnete.
Die AfD leistet Verschwörungserzählungen im Kontext der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs Vorschub und vergiftet auch im hessischen Landtag das Klima. Rechtsextremer Hass in den Parlamenten bereitet den Boden für Morde wie die in Hanau und Wolfhagen. Im kommenden Landtagswahlkampf werden wir dieser Hetze deutlich widersprechen.
Das AfD-Programm steht unseren ethischen Überzeugungen an so vielen Punkten diametral entgegen, dass hier nur einige beispielhaft genannt werden können: Die AfD ist völkisch-national und spricht großen Teilen der Bevölkerung die Zugehörigkeit zu Deutschland ab, etwa weil sie eine Migrations- oder Fluchtgeschichte haben. Sie vertritt ein rückwärtsgewandtes Frauen- und Familienbild und lehnt alle Lebensentwürfe ab, die diesem nicht entsprechen. Die Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik der AfD ist darauf ausgelegt, die ungleiche Verteilung des Reichtums noch zu verstärken und die Schwächsten unserer Gesellschaft weiter zu marginalisieren. Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel leugnet die AfD und verbreitet gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Wir treten allen Formen von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Sexismus, Antifeminismus sowie Feindlichkeit gegenüber LGBTIQ* und Menschen mit Behinderung entschieden entgegen. Wir stehen für eine vielfältige, offene und nachhaltige Gesellschaft und werden dafür von der AfD bedrängt und angefeindet.
Das zehnjährige Bestehen der AfD werden wir nutzen, um einmal mehr unsere Werte gegen ihre Hetze zu setzen. Ihren Versuch, die Gesellschaft zu spalten, kontern wir mit einem Appell für mehr Solidarität und Zusammenhalt und freuen uns dabei über Unterstützung.
Herausgebende Organisationen in alphabetischer Reihenfolge:
agah – Landesausländerbeirat Aufstehen gegen Rassismus Rhein-Main AWO Bezirksverband Hessen-Süd Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen DGB Hessen-Thüringen Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hessen Landesfrauenrat Hessen NaturFreunde Deutschlands, Landesverband Hessen VVN-BdA, Landesvereinigung Hessen Zentralrat der Muslime, Landesverband Hessen
Datum und Ereignis sind bekannt: Adolf Hitler wurde zum Reichskanzler ernannt. Die Interpretation dieses Ereignisses ist jedoch bis heute umstritten.
Die einen nennen es Machtergreifung. Damit wird ausgedrückt, dass die Weimarer Demokratie dieses Ereignis nicht verhindern konnte; es sei „schicksalhaft“ gewesen.
Die anderen nennen es Machtübernahme. Dies ist der Versuch, den Akt der Ernennung eines Faschisten und erklärten Gegners der Weimarer Republik einigermaßen neutral zu beschreiben; Hitler übernahm die Macht, die Reichspräsident Paul von Hindenburg ihm übergab.
Wir nennen es Machtübertragung. Damit soll beschrieben werden, es handelte sich um einen bewusst herbeigeführten Akt. Denn es bedurfte einer Reihe von Vorgesprächen, Verhandlungen und großer Überzeugungskunst, diesen Akt zu vollziehen. Die NSDAP verfügte nicht über eine Mehrheit im Reichstag (bei der Reichstagswahl im November 1932 hatte die NSDAP 33,1 % der Stimmen erhalten). Damit beschreiben wir auch, die Einsetzung Adolf Hitlers als Reichskanzler war mehr als ein „normaler“, formaler demokratischer Akt. Die Ernennung zum Reichskanzler wurde von maßgeblichen Parteien des Weimarer Parlaments geduldet oder gefördert, seine Ernennung wurde aus Kreisen des deutschen Militärs sowie von einflussreichen Vertretern der Wirtschaft geduldet, gefordert oder gar gefördert.
Was bedeutet dieses Datum für Demokraten, Antifaschisten und unsere Organisation? Für die Vertreter der liberalen und bürgerlichen Demokratie bedeutet die Machtübertragung an Adolf Hitler die Bankrotterklärung der gerade mal vierzehnjährigen Demokratie der Weimarer Republik. Die repräsentative parlamentarische Demokratie war auch an ihren eigenen Maßstäben und Regeln gescheitert.
Für die parlamentarischen Vertreter der Arbeiterbewegung, also SPD und KPD und die Gewerkschaften, bedeutet die Machtübertragung an Adolf Hitler das Eingeständnis ihrer Niederlage gegenüber ihrem erklärten und tatsächlichen Hauptfeind, dem deutschen Faschismus. Die Erkenntnis, dass die Machtübertragung an Adolf Hitler auch der Zerstrittenheit und Uneinigkeit der parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeiterbewegung geschuldet war, wuchs mit der Stabilisierung der Macht der Nazis; sie entstand in den Zuchthäusern, Konzentrationslagern, im Widerstand und im Exil.
Für unsere Organisation, VVN – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, bedeutet die Machtübertragung an Adolf Hitler so etwas wie eine Geburtsurkunde. Kein Antifaschismus ohne Faschismus, keine Opfer ohne Täter, keine Verfolgten ohne Verfolger.
Mit welcher Brutalität die Nazis ihre Gegner vernichten und ihre erklärten Ziele mit Terror durchsetzen würden, haben viele Verfechter der Weimarer Demokratie nicht geglaubt. Das reichte von der Einschätzung, man möge die Nazis mal regieren lassen, dann würden sie sich selbst abwirtschaften, über den Versuch, durch Annäherung an die Position der Nazis Schlimmeres zu verhindern, bis dahin, die Arbeiterbewegung würde des braunen Mobs schon Herr werden. Auch wurde der Masseneinfluss der Nazis und ihrer Organisationen unterschätzt. Die Arbeiterbewegung setzte darauf, ihre guten Argumente werden die Menschen überzeugen und von den Nazis abbringen. Die KPD setzte auf ihre Mobilisierungsfähigkeit gegen die Nazis. Die bürgerlichen Parteien vertrauten auf die Macht des Wahlzettels.
Es kam anders. Keine 48 Stunden feierten die Nazis und demonstrierten ihre erworbene Macht durch Fahnenmeere und Aufmärsche, mit markanten Reden und triumphierenden Artikeln in den einschlägigen Zeitungen. Dann begann der Terror, der im faschistischen Expansionskrieg und der millionenfachen Ermordung von Menschen, überwiegend Jüdinnen und Juden, in den Konzentrations- und Vernichtungslagern mündete, also Auschwitz hervorbrachte. Am 27. Januar der Opfer der nazistischen Barbarei zu gedenken, heißt daher auch, den 30. Januar 1933 mitdenken.
Über Terror und Verbrechen des NS-Regimes zu berichten, ihn in Erinnerung zu behalten, vor den Gefahren zu mahnen und zu warnen, die Täter und Mitläufer zu benennen, der Opfer zu gedenken und die Frauen und Männer des Widerstandes zu ehren, dazu gibt es genügend Anlässe in diesem Jahr.
Plakat der VVN-BdA aus dem Jahr 1978
Es steht uns gut an, sich der Lehren zu erinnern, die Verfolgte, der Widerstand und die Anti-Hitler-Koalition spätestens ab 1945 gezogen haben. Dazu zählen:
Den Charakter des Faschismus an der Macht richtig zu beschreiben und ihn nie wieder zu unterschätzen.
Die Einheit der Arbeiterbewegung zu wahren und um sie ständig zu ringen.
Das Völkerrecht und die internationale Zusammenarbeit auszubauen und zu stärken.
Demokratie als antifaschistisch und friedliebend zu verstehen, statt Aufrüstung und einen starken Staat zu beschwören.
Abschließend bleibt, die Mahnung eines Zeitzeugen zu zitieren:
„1933 wäre verhindert worden, wenn alle Hitlergegner die Einheitsfront geschaffen hätten. Dass sie nicht zustande kam, dafür gab es für die Hitlergegner in der Generation meiner Eltern nur eine Entschuldigung: Sie hatten keine Erfahrung, was Faschismus bedeutet, wenn er einmal an der Macht ist. Aber heute haben wir diese Erfahrung … Für alle zukünftigen Generationen gibt es keine Entschuldigung mehr, wenn sie den Faschismus nicht verhindern.“
Peter Gingold, Paris – Boulevard St. Martin No. 11, Köln, 2009, S. 28f.
Wir fordern einen dringend notwendigen Waffenstillstand in der Ukraine. Wir wenden uns entschieden gegen die von der großen Koalition aus SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU vorangetriebene Konfrontationspolitik und militärische Hochrüstung zur Führungsmacht in Europa. Die deutsche Regierung darf nicht länger mit Waffenlieferungen zur Kriegseskalation beitragen, sondern muss sich Macrons Vorstoß für Verhandlungen anschließen, die die berechtigten Sicherheitsinteressen aller, d.h. auch Russlands berücksichtigen. Die Menschheit hat nur eine Überlebenschance, wenn global eine Weichenstellung für gemeinsame Sicherheit erfolgt. Ohne eine Zusammenarbeit mit Russland und China kann der sich anbahnenden Klimakatastrophe nicht begegnet werden. Ein immer wahrscheinlicher werdender Atomkrieg bedroht uns alle. Der millionenfache Tod durch die Vielzahl weltweiter Kriege, die Zerstörung von Umwelt und Infrastruktur, Flucht und Vertreibung von Millionen Menschen durch Militarisierung, aber auch durch Blockaden und Sanktionen sowie die Ausweitung von Armut und Umweltzerstörung dürfen nicht weiter zur Normalität gehören. Für eine dazu notwendige Politik des Friedens, der Gerechtigkeit und internationalen Solidarität werden wir weiter aktiv sein und wollen neue MitstreiterInnen für einen wirklichen politischen Wandel gewinnen. Abrüsten statt aufrüsten, Spannungen abbauen, gegenseitiges Vertrauen aufbauen, das schafft Perspektiven für Entwicklung hin zu globaler und sozialer Sicherheit.
„Die Waffen nieder“ bleibt das Gebot der Stunde
Diese Anzeige ist am 24. Dezember 2022 in mehreren Tageszeitungen erschienen.
Zwei hessische Antifaschist*innen vor dem Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung am 20. Dezember 2022 über Verfassungsbeschwerden in Sachen automatisierte Datenauswertung durch die Polizei und den Verfassungsschutz in Hessen
Silvia Gingold und Norbert Birkwald waren beide vor 50 Jahren wg. ihrer antifaschistischen Gesinnung und Betätigung Opfer der Berufsverbotepolitik. Und auch Jahrzehnte danach sind sie noch immer im Visier des sogenannten Verfassungsschutzes und werden von diesem bespitzelt.
Beide haben 2019 gemeinsam mit fünf weiteren Beschwerdeführer*innen (darunter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, der Journalist Franz Josef Hanke, Vorsitzender der Humanistischen Union Mittelhessen und Klaus Landefeld, Vorstandsmitglied des Verbands der Internetwirtschaft eco)Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Ihre Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Neuregelungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG) sowie des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG), die am 04.07.2018 durch das Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen in Kraft getreten sind und mit denen die Überwachungsbefugnisse von Polizei und Verfassungsschutz massiv ausweitet werden. In Hessen dürfen die Behörden nun sogenannte Staatstrojanereinsetzen. Mit der Software Hessendata werden personenbezogene Daten zentral und automatisiert ausgewertet.
Die Beschwerdeführer*innen machen im Wesentlichen geltend, die von ihnen mit ihrer Verfassungsbeschwerde angegriffenen Regelungen verletzten sie in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie den Grundrechten aus Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 10 Abs. 1 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis).
„Die Beschwerdeführerin zu 1 (Silvia Gingold) lebt in Kassel und ist Lehrerin in Ruhestand. Sie stammt aus einer jüdischen Familie, ihr Vater Peter Gingold war nach seiner Flucht aus Deutschland im französischen Widerstand gegen den Nationalismus aktiv… Die Beschwerdeführerin… ist bis heute in der VVN-BdA aktiv und gewähltes Mitglied des Sprecher*innenrats der Landesvereinigung Hessen der VVN-BdA. Die VVN-BdA versteht sich als überparteiliche Sammelorganisation von Menschen, die gegen neofaschistische, rassistische und nationalistische Bestrebungen eintreten. Obwohl die VVN-BdA im Jahresbericht des Landesamts nicht namentlich genannt wird, steht die VVN-BdA nach Angaben des Landesamts gleichwohl in Hessen ebenso wie in zahlreichen anderen Bundesländern unter Beobachtung… Die Beschwerdeführerin… ist dem Landesamt nachweislich auch persönlich bekannt und wird bis heute vom Landesamt beobachtet… Seit 2009 wird beim Landesamt eine Personenakte zur Beschwerdeführerin… geführt. Dies brachte sie durch eine Anfrage vom 16.10.2012 an das Landesamt in Erfahrung. Mit Antwort vom 18.11.2012 teilte man ihr mit, dass sie seit 2009 im Bereich Linksextremismus gespeichert sei… Die Beschwerdeführerin erhob 27.05.2013 Klage gegen das Landesamt und verlangte vollumfängliche Auskunft über die über sie erhobenen Daten sowie Löschung dieser Daten… Auch im Rahmen des Gerichtsverfahrens hat das Landesamt die personenbezogenen Daten der Beschwerdeführerin nicht offengelegt, über 100 Seiten der Akte waren überwiegend geschwärzt. Das Landesamt hat im Rahmen des Verwaltungsgerichtsverfahrens am 07.10.2013 eine Sperrerklärung für nicht vorgelegte Bestandteile der Akte abgegeben… Diese Sperrerklärung weist darauf hin, dass im direkten Umfeld der Beschwerdeführerin auch verdeckte Ermittler*innen und Vertrauenspersonen eingesetzt werden…“
„Der Beschwerdeführer zu 2 (Norbert Birkwald)
lebt in Mörfelden-Walldorf und ist Sprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) in Hessen. Als Lehramtsanwärter erhielt der Beschwerdeführer… 1974 ein Berufsverbot und hat in Folge dessen auch in späteren Jahren keine Stelle als Lehrer gefunden… Im Komitee ‚40 Jahre Berufsverbote‘ setzt er sich gegen die Nachwirkungen der Berufsverbote ein und hat sich in diesem Zusammenhang beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz erkundigt, welche Daten über ihn vorliegen. Am 7. Juni 2018 erhielt der Beschwerdeführer… auf Nachfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz die Auskunft, dass über ihn Daten im Phänomenbereich Linksextremismus gespeichert sind. Diese Daten umfassten seine Stellung als Mitglied im Sprecher*innenrat der VVN-Bda und seine Funktion als Webmaster der Internetseiten der VVN-BdA Hessen und der Internetseite der DKP-Linke Liste Mörfelden-Walldorf… In der Akte des Landesamts für Verfassungsschutz der Beschwerdeführerin zu 1 (Silvia Gingold) taucht der Beschwerdeführer zu 2 ebenfalls auf, als Teilnehmer an einer Demonstration gegen die NSU und zu 40 Jahren Berufsverbote im Jahr 2012…“
Am 11.11.2022 teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass der Erste Senat am 20.12.2022 über diese Verfassungsbeschwerde und eine gleichgelagerte Verfassungsbeschwerde gegen das Hamburger Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) in mündlicher Verhandlung beraten wird. Bei beiden Regelungen handelt es sich um landesgesetzliche Ermächtigungen der Polizei zur Auswertung von Daten mittels einer automatisierten Anwendung. Zum Hintergrund der Verfassungsbeschwerden teilt das Gericht mit: „Die angegriffenen Regelungen schaffen eine Rechtsgrundlage dafür, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine softwaregestützte Auswertung polizeilicher bzw. der für die Polizei verfügbaren Datenbestände vornehmen zu können. Das Ziel einer solchen automatisierten Weiterverarbeitung besteht den angegriffenen Regelungen nach insbesondere darin, Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen herzustellen, unbedeutende Informationen und Erkenntnisse auszuschließen, die eingehenden Erkenntnisse zu bekannten Sachverhalten zuzuordnen sowie gespeicherte Daten statistisch auszuwerten. Nach Auffassung der Beschwerdeführenden liegt hierin ein intensiver und nicht gerechtfertigter Grundrechtseingriff, da die Befugnisse die Auswertung umfangreicher Datenbestände unter Nutzung komplexer informationstechnischer Programme gestatteten, ohne hierfür hinreichende Anforderungen vorzusehen.“
Die Verfassungsbeschwerden wurden mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) erarbeitet und eingereicht, bezogen auf das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und das Hessische Verfassungsschutzgesetz unterstützt von der Humanistischen Union Hessen, dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortungund der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main.
Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF, stellt dazu fest: “Mit dem Hessentrojaner und der Big-Data-Analysesoftware Hessendata liegt Hessen beim Angriff auf die Freiheitsrechte im Ländervergleich weit vorne.” Näheres dazu auf der Homepage der GFF.
Ungeachtet der anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen das HSOG haben die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im März 2022 einem weiteren Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (Landtags-Drucksache 20/8129) vorgelegt, mit dem u. a. das hessische „Verfassungsschutz“gesetz” und das HSOG erneut geändert werden sollen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde auch die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vom Innenausschuss des hessischen Landtags gebeten, eine Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abzugeben. Darin wird u. a. festgestellt: „Aus mindestens zwei Gründen ist der weitere Gesetzgebungsprozess bis auf Weiteres zu stoppen:
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.04.2022 zum Bayrischen Verfassungsschutzgesetzsteht auch der Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – insbesondere Artikel 1 ‚Änderung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes‘ und Artikel 2 ‚Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘ – auf dem Prüfstand. ‚Business as usual‘ oder ‚weiter so im Tagesgeschäft‘ ist nach dieser Gerichtsentscheidung das falsche Rezept.
Derzeit „ruht“ das weitere Verfahren, da es der Koalition aus CDU und Grünen in Hessen schwer zu fallen scheint, ihr Vorhaben an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen.