Verfassungsschutz – Wie der Geheimdienst Politik macht

20. Oktober 2023

Autorenlesung mit Ronen Steinke am 7. November in Wiesbaden

Inlandsgeheimdienste in Deutschland spionieren Bürger*innen aus, die keine Gesetze verletzen. Dabei haben sie enorm große Freiheiten und eine enorm große Macht. Auch am Beispiel von zwei hessischen Antifaschist*innen, die sich – gemeinsam mit anderen Kläger*innen – gegen die Befugnisse von Verfassungsschutz und Polizei in Hessen mit Verfassungsbeschwerden zur Wehr setzen, wird dies deutlich.

Die 16 Landesämter und das Bundesamt für „Verfassungs“schutz haben viel mehr Einfluss auf politische Bewegungen, als es der Öffentlichkeit bewusst ist. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es so viele offizielle und heimliche Mitarbeiter*innen der „Verfassungs“schutz-Ämter, die die eigene Bevölkerung ausforschen. Das Personal der Ämter hat sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt, ihre Budgets verdreifacht.

Ronen Steinke recherchiert seit Jahren im Milieu der Inlandsgeheimdienste. Sein Buch Verfassungsschutz – Wie der Geheimdienst Politik macht ist seit Mitte 2023 im Buchhandel erhältlich. Daraus lies er bei einer Veranstaltung am 07.11.2023 um 19.00 Uhr im Kesselhaus des Kulturzentrums Schlachthof in Wiesbaden. Der Eintritt ist frei.


Zwei hessische Antifaschist*innen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Überwachung durch das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)

20. Oktober 2023

Ein Gastbeitrag von Datenschutzrheinmain von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main

Unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) haben – neben fünf weiteren Personen (darunter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz) – die hessischen Antifaschistinnen Silvia Gingold und Norbert Birkwald 2019 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde gegen das im Jahr 2018 novellierte Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) eingereicht. 2022 setzte das BVerfG mit seiner Entscheidung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen: 1 BvR 1619/17) Maßstäbe für alle anderen Verfassungsschutzgesetze – so auch für das Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG).

Trotz der daraufhin erfolgten Novellierung des HVSG durch die schwarz-grüne Mehrheit im Hessischen Landtag hat der von der GFF beauftragte Jurist Prof. Dr. Tobias Singelnstein festgestellt, dass das HVSG in weiten Teilen nicht den Vorgaben des o. g. Urteils des BverfG entspricht und weiterhin verfassungswidrig ist. Nach eingehender Prüfung hält die GFF deshalb an ihrer Verfassungsbeschwerde fest, die bereits gegen das hessische Polizeigesetz (HSOG) Erfolg hatte. 
In einer Stellungnahme vom 25.09.2023 gegenüber dem BVerfG erklärt Prof. Dr. Tobias Singelnstein eingangs: „In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren der Frau Silvia Gingold u.a. […] machen die Änderungen eines Teils der angegriffenen Regelungen durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei vom 29. Juni 2023 […] eine Anpassung des Verfahrensgegenstandes erforderlich. Hinsichtlich folgender Regelungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes halte ich ungeachtet partieller Änderungen durch das Gesetz vom 29. Juni 2023 an der Verfassungsbeschwerde fest…“ 
In seinem Schriftsatz verweist Prof. Dr. Tobias Singelnstein dann vor allem auf folgende Sachverhalte: 

a) Die hessische Landesregierung hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht vollständig umgesetzt. 

b) Besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie die länger andauernde Ortung von Mobilfunkgeräten oder der Einsatz von verdeckten Ermittler*innen über einen längeren Zeitraum sind nach dem HVSG bei „erheblich beobachtungsbedürftigen Bestrebungen“ zulässig. Um unter diese „Bestrebungen“ zu fallen, reichen bereits geringfügige Straftaten wie Sachbeschädigung aus.

c) Bei anderen Maßnahmen ist noch nicht einmal das erforderlich. Hier soll es ausreichen, wenn eine „beobachtungsbedürftige Bestrebung“ vorliegt. Der Verfassungsschutz kann beispielsweise verdeckte Ermittler*innen bis zu sechs Monate einsetzen sowie Auskünfte von Verkehrsunternehmen einholen. Da Verkehrsunternehmen (ÖPNV, Car- und Bikesharing, Taxi-Appsr etc.) heutzutage viele Informationen digital speichern, ermöglichen es die Auskünfte, Bewegungsprofile zu erstellen. Dafür muss keine gesteigerte Beobachtungsbedürftigkeit vorliegen, obwohl massiv in Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen eingegriffen wird.

d) Im Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz stärkte das BVerfG das – aus der bitteren Erfahrung des Faschismus herrührende – Trennungsprinzip zwischen Verfassungsschutz einerseits, Polizei und anderen Sicherheitsbehörden andererseits. Es setzt klare Schranken für den Informationsaustausch von geheimdienstlich erhobenen Daten.

e) Was die Übermittlung von Daten an andere Behörden betrifft, erfüllt das 2023 novellierte HVSG die Entscheidungsmaßstäbe des Urteils des BverfG nicht. Noch immer ist es unter sehr niedrigen Voraussetzungen möglich, Daten des Geheimdienstes beispielsweise an Ausländerbehörden zu übermitteln, die diese für die Abschiebung der Betroffenen nutzen können.

Die GFF stellt stellt dazu fest:

Für einen ungewissen Gewinn an Sicherheit nimmt die hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen schwerwiegende Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte der in Hessen lebenden Menschen in Kauf. Dazu zählen auch Silvia Gingold und Norbert Birkwald, beides engagierte Mitglieder der VVN in Hessen. 

Bereits in der ersten Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2019 wurde dazu – bezogen auf die beiden Antifaschistinnen – u. a. festgestellt: 

„Die Beschwerdeführerin zu 1 (Silvia Gingold) lebt in Kassel und ist Lehrerin in Ruhestand. Sie stammt aus einer jüdischen Familie, ihr Vater Peter Gingold war nach seiner Flucht aus Deutschland im französischen Widerstand gegen den Nationalismus aktiv… Die Beschwerdeführerin… ist bis heute in der VVN-BdA aktiv Die VVN-BdA versteht sich als überparteiliche Sammelorganisation von Menschen, die gegen neofaschistische, rassistische und nationalistische Bestrebungen eintreten. Obwohl die VVN-BdA im Jahresbericht des Landesamts nicht namentlich genannt wird, steht die VVN-BdA nach Angaben des Landesamts gleichwohl in Hessen ebenso wie in zahlreichen anderen Bundesländern unter Beobachtung… Die Beschwerdeführerin… ist dem Landesamt nachweislich auch persönlich bekannt und wird bis heute vom Landesamt beobachtet… Seit 2009 wird beim Landesamt eine Personenakte zur Beschwerdeführerin… geführt. Dies brachte sie durch eine Anfrage vom 16.10.2012 an das Landesamt in Erfahrung. Mit Antwort vom 18.11.2012 teilte man ihr mit, dass sie seit 2009 im Bereich Linksextremismus gespeichert sei… Die Beschwerdeführerin erhob 27.05.2013 Klage gegen das Landesamt und verlangte vollumfängliche Auskunft über die über sie erhobenen Daten sowie Löschung dieser Daten… Auch im Rahmen des Gerichtsverfahrens hat das Landesamt die personenbezogenen Daten der Beschwerdeführerin nicht offengelegt, über 100 Seiten der Akte waren überwiegend geschwärzt. Das Landesamt hat im Rahmen des Verwaltungsgerichtsverfahrens am 07.10.2013 eine Sperrerklärung für nicht vorgelegte Bestandteile der Akte abgegeben… Diese Sperrerklärung weist darauf hin, dass im direkten Umfeld der Beschwerdeführerin auch verdeckte Ermittlerinnen und Vertrauenspersonen eingesetzt werden…“

„Der Beschwerdeführer zu 2 (Norbert Birkwald) lebt in Mörfelden-Walldorf und ist Sprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) in Hessen. Als Lehramtsanwärter erhielt der Beschwerdeführer… 1974 ein Berufsverbot und hat in Folge dessen auch in späteren Jahren keine Stelle als Lehrer gefunden… Im Komitee ‚40 Jahre Berufsverbote‘ setzt er sich gegen die Nachwirkungen der Berufsverbote ein und hat sich in diesem Zusammenhang beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz erkundigt, welche Daten über ihn vorliegen. Am 7. Juni 2018 erhielt der Beschwerdeführer… auf Nachfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz die Auskunft, dass über ihn Daten im Phänomenbereich Linksextremismus gespeichert sind. Diese Daten umfassten seine Stellung als Mitglied im Sprecher*innenrat der VVN-BdA und seine Funktion als Webmaster der Internetseiten der VVN-BdA Hessen und der Internetseite der DKP-Linke Liste Mörfelden-Walldorf… In der Akte des Landesamts für Verfassungsschutz der Beschwerdeführerin zu 1 (Silvia Gingold) taucht der Beschwerdeführer zu 2 ebenfalls auf, als Teilnehmer an einer Demonstration gegen die NSU und zu 40 Jahren Berufsverbote im Jahr 2012…“ 
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Zur Finanzierung dieser und anderer Verfassungsbeschwerden sind Spenden an die GFF notwendig. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus.


Nach der hessischen Landtagswahl 2023: Demokratische Alternativen sichtbar machen

20. Oktober 2023

Die Wahlprognosen haben nahe an den Wahlergebnissen gelegen. Allerdings kam’s schlimmer! Das Wahlergebnis ist in mehrfacher Hinsicht politisch verheerend. Die Wahlbeteiligung ist gegenüber 2018 noch einmal gesunken (ca. 3%). Das bedeutet, dass die traditionellen Wähler*innen (viele von ihnen Anhänger*innen der Ampel-Koalitionsparteien) nicht zur Wahl gegangen sind. Ein Ausdruck für die Ratlosigkeit der Wähler*innen? Auf der anderen Seite konnte insbesondere die AfD viele Nichtwähler mobilisieren.
Es gab keine „Wechselstimmung“, so dass die schwarz-grüne Koalition nicht grundsätzlich in Frage gestellt wurde. Eine zukünftige Landesregierung wird aus einer Koalition von mindestens zwei Parteien bestehen.

1) Die CDU bleibt stärkste Fraktion im Hessischen Landtag, mit knapp 35% übertrifft das Ergebnis die eigenen Erwartungen. Das Versprechen von Boris Rhein, es werde keinerlei Zusammenarbeit mit der AfD geben, ist wohlfeil: SPD, GRÜNE und FDP stehen bereit, damit Rhein nicht in eine solche Verlegenheit kommt. 

2) Die GRÜNEN haben ihren Zenit überschritten (14,8%). Ihre Erwartungen wurden massiv enttäuscht. Den Verlust (-5%) als das „zweitbeste Wahlergebnis“ schönzureden, ist mutig. Er mag die Quittung für ihre bisherige Regierungsbeteiligung – im Bund und auf Landesebene – zum Ausdruck bringen. Das handwerklich schlecht gemachte Heizungsgesetz und die Baerbocksche Außenpolitik wurde auch in Hessen in Wahlnachfragen als Grund für die Ablehnung genannt, so dass die GRÜNEN Stimmen an die CDU verloren (Anhänger von schwarz-grün), an Nichtwähler, aber selbst an die AfD (ca. 9.000 Stimmen).

3) Die FDP zieht mit 5% knapp wieder in den Landtag ein. Trotzdem spekuliert sie auf eine Regierungsbeteiligung. Wenn sie die Politik kopiert, die die Bundespartei in der Ampel betreibt, können wir uns auf weiteren Abbau von Sozialstandards einstellen. Verfehlt sie die 5%-Hürde, wird dies kaum einen Schaden für die parlamentarische Demokratie bedeuten. 

4) Da in der Ampel-Koalition die SPD die „Leitlinie“ vorgibt, konnte sie nicht von dieser schlechten Stimmungslage für die GRÜNEN profitieren. Die SPD hat mit 15,1 % ihr historisch schlechtestes Landtagswahlergebnis eingefahren. Das war kaum anders zu erwarten, hat sie doch den Wahlkampf mit Themen bestritten, die entweder fern der Wähler waren (Frauenquote) oder von der AfD besetzt sind (Demontage des Asylrechts). Gerade das Agieren der Innenministerin und hessischen Spitzenkandidatin Nancy Faeser in der Flüchtlingsfrage trieb potenzielle SPD-Anhänger teilweise in die Arme der AfD oder zur Wahlenthaltung.
Dass die SPD nur noch drittstärkste Partei im Landtag ist und faktisch alle Direktmandate verloren hat, ist ein Desaster. Es zeigt, dass diese einstige Traditionspartei der Arbeiterbewegung über keine stabile regionale Verankerung mehr verfügt. Selbst in der VW-Stadt Baunatal wurde die SPD nur noch zweitstärkste Kraft, direkt gefolgt von der AfD.

5) Die LINKE war in diesem ideologischen Großtrend nicht in der Lage, ihre sachbezogenen Alternativen und die Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit zum Wahlkampfthema zu machen. In verschiedenen Hochburgen konnte sie weiterhin zweistellige Ergebnisse erzielen, in der Fläche jedoch ist sie zu schwach aufgestellt.
Die LINKE ist nicht mehr im Landtag vertreten (3,1%). Damit fehlt eine kritische Stimme, die immer wieder den Finger in die Wunde gelegt hat und so manche Themen an die Öffentlichkeit getragen hat: die amtliche Vertuschung um den Mord an Walter Lübcke, die mangelnde Aufklärung um die rassistischen Morde von Hanau oder der Skandal der antisemitischen Chatgruppen bei der Frankfurter Polizei, um nur einige verdienstvolle Initiativen der Partei DIE LINKE zu benennen. 

6) Der Triumph der AfD ist unüberhörbar und unerträglich. Mit 18,4% wird sie zweitstärkste Fraktion im Hessischen Landtag. Obwohl sie faktisch im öffentlichen Raum nicht präsent war, und dort, wo sie in städtischem Umfeld auftrat, ihr entweder politischer Protest oder Ignoranz entgegentrat, wurde sie in zahlreichen Wahlbezirken von einem Viertel der Wähler gewählt. Hohe Resultate verzeichnete sie in Brennpunktbezirken, in denen soziale Konflikte – verbunden mit der Debatte um die Unterbringung von Geflüchteten – sichtbar sind, aber auch in sozial etablierten Gebieten. Es sind erkennbar nicht die sozial Deklassierten, die vorrangig AfD wählen. Gleichzeitig sind deren Wähler*innen nicht greifbar, da es keine öffentliche Reaktion zugunsten der AfD (Teilnahme an Veranstaltungen etc.) gibt. Selbst die Auseinandersetzung mit dem Wahlprogramm der AfD und den politischen Thesen ihrer Repräsentanten führt nur eingeschränkt zur Ablehnung dieser Partei. Das erschwert antifaschistische Interventionen der traditionellen Art.

Fazit und Konsequenzen:

Der erschreckende, jedoch voraussehbare Gewinn an Wählerstimmen der mindestens zum Teil faschistischen AfD konnte von antifaschistisch-demokratischen Kräften nicht verhindert werden. Auch wenn wir, die VVN-BdA, Vieles versucht haben, um Wähler*innen davon abzuhalten, AfD zu wählen, müssen wir uns eingestehen, unsere Kräfte waren zu schwach, um in diesen Wahlkampf vernehmlich eingreifen zu können. Diese Einschätzung dürfte wohl auch auf viele antifaschistische Initiativen und Bündnisse landauf und landab in Hessen zutreffen. Wir müssen uns auf eine Verschlechterung der politischen Rahmenbedingungen für antifaschistisches Handeln einstellen. Wir haben nur noch einzelne Ansprechpartner*innen auf landespolitischer Ebene für unsere Themen. Hinzukommt, dass der materielle Spielraum durch parlamentarische Aktivitäten (Wahlkreisbüros bis zu Stiftungsgeldern) deutlich eingeschränkt sein wird. Die Gefahr besteht, dass Medien (Lokalzeitungen, Hessischer Rundfunk) diesem Rechtstrend in Hessen folgen und damit unsere Themen immer mehr als „Nischenthemen“ behandeln, sofern sie überhaupt bereit sind, sich konsequent antifaschistischen Aussagen zu widmen.

Jedoch darf diese nüchterne Betrachtung nicht zur Resignation führen. Die antifaschistisch-demokratischen Kräfte werden gebraucht, erst recht nach diesem Wahlergebnis! Wir haben in diesem Wahlkampf bewiesen, wir sind sehr wohl in der Lage, antirassistische, humanistische Werte zu formulieren und zu verbreiten. Zuweilen mit einigem Erfolg: So sind fast durchgängig Protestkundgebungen gegen öffentliche Auftritte der AfD zahlenmäßig stärker gewesen als deren Anhängerschaft, nicht zuletzt am 7. Oktober in Wiesbaden. Inwieweit es gelungen ist, damit mögliche AfD-Wähler abgehalten zu haben, Nazis zu wählen, sei dahingestellt.
Wir müssen noch intensiver auf eine zivilgesellschaftliche Vernetzung und außerparlamentarisches Handeln hinarbeiten. Angesichts der Wahlergebnisse dürften dafür die Bedingungen besser sein, weil sich auch für manche Bündnispartner die Handlungsoptionen deutlich verschlechtert haben.
Sozialpolitische und friedenspolitische Themen werden im neuen Parlament voraussichtlich weniger Raum haben und damit auch in der Öffentlichkeit weniger präsent. Die Herausforderung, mit der wir es ab heute mehr denn je zu tun haben werden, wird sein, demokratisch-antifaschistische Alternativen zu formulieren und ihnen öffentlich Gehör zu verschaffen. Die VVN-BdA ist bereit, ihren Beitrag zu leisten. 


Kommende Veranstaltungen in Kassel

12. September 2023

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Ein Kandidatengespräch zur Landtagswahl (eingeladen vom DGB Region Nordhessen und der DGB Jugend) findet am Donnerstag, dem 14. September 2023, um 17 bis 19 Uhr, im DGB Haus Kassel (Spohrstraße 6-8, 34117 Kassel, Saal im Erdgeschoss) statt. 
Der DGB bittet um Anmeldung bis 08.09. an: mailto:nordhessen@dgb.de

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Am 15. September 2023 startet in Kassel die erste von vier Veranstaltungen zu 50 Jahre faschistischer Militärputsch in Chile. Veranstalter sind der Rosa-Luxemburg-Club Kassel und die Rosa-Luxemburg-Stiftung Hessen in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die je Veranstaltung genannt werden.

Die erste Veranstaltung mit zwei in Kassel nach dem Putsch ansässig Gewordenen beleuchtet die Bedingungen des Sieges der Unidad Popular und die Diktatur mit ihrer neoliberalen Wirtschaftspolitik und die Folgen bis heute.

Link: https://hessen.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/YUW9B/50-jahre-putsch-in-chile?cHash=f12c822df54062bfb6522d7657c235a8

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Am 19. September folgt ein Konzertabend mit Gina Pietsch (Gesang) und Fabio Costa (Klavier). Ort ist diesmal das Stadtteilzentrum Vorderer Westen, Beginn 19:30 Uhr.

Link: https://hessen.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/BHFMJ/por-todo-chile?cHash=1af18601731318216b8dde56ce8b2dec

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Am 26. September zeigt der Club den mit dem Goya-Preis ausgezeichneten Film »Salvador Allende« von Patricio Guzmán, Ort ist wieder Café Buch Oase in Kassel.

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Die letzte Veranstaltung der Reihe findet am 17. Oktober mit Susanna Kuby-Böhme statt. Titel: »Italien heute: Vom „historischen Kompromiss“ zum historischen Rechtsruck«. Italien deshalb, weil in keinem anderen Land der Putsch in Chile so sehr als strategische Herausforderung begriffen wurde wie in Italien.

Link: https://hessen.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/A9NMS/50-jahre-putsch-in-chile?cHash=36cc99557a0d2db784702e72364a4fc7

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„Kreuze ohne Haken“ – Wählt Demokratie!

8. September 2023

Unsere Kampagne zur Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023

Die VVN-BdA – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten erinnert an den Schwur, den die Häftlinge des KZ Buchenwald kurz nach ihrer Befreiung aussprachen: „Die Vernichtung des Faschismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Eine neue Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Uns ist bewusst, dass weder Frieden noch Freiheit für alle Menschen mit der AfD möglich sind. Die Äußerungen von Funktionär*innen und die Verstrickungen mit faschistischen Gruppen und Verlagen sind offensichtlich. Sie verdeutlichen ganz deutlich, wie rassistisch, antisemitisch, sexistisch, antimuslimisch und chauvinistisch ihr Weltbild ist. Damit hat sie endgültig den extremen rechten Rand erreicht. Die AfD selbst als „demokratisch legitimierte Partei“ zu bezeichnen und so zu handeln, halten wir für politisch falsch und angesichts der deutschen Geschichte für gefährlich. Dem gilt es, sich entgegenzustellen, ihnen die Räume zu nehmen und aufzuklären. Wir, als VVN-BdA, sind eine überparteiliche Organisation. Daher geben wir keine Wahlempfehlung für eine der kandidierenden Parteien ab. Wir möchten jedoch klarstellen, welche politischen Inhalte wir von Parteien erwarten, die in den hessischen Landtag einziehen wollen. Daher empfehlen wir nur solche Kandidat*innen zu wählen, die sich engagiert für die Verteidigung und Verwirklichung der antifaschistischen Grundsätze der Hessischen Landesverfassung einsetzen.

Um der Politik der AfD bei der kommenden Landtagswahl etwas entgegenzusetzen, werden wir verschiedene Vorträge und Diskussionsveranstaltungen durchführen. Gegenproteste werden organisiert und unterstützt, und wir solidarisieren uns mit allen antifaschistischen Kräften.

Zu unserer Kampagnenseite Demokratie wählen (KLICK)

Kommende Veranstaltungen:


Kein Durchmarsch für die AfD!

Eine Veranstaltung mit Dieter Bahndorf
zur Landtagswahlen in Hessen

Donnerstag, 14. September 2023
Club Voltaire, Kleine Hochstraße 5, 60313 Frankfurt

Link (KLICK)


2023 ist nicht 1933

Vortrag von und Diskussion mit Dr. Ulrich Schneider

Montag, 18. September 2023, 18:30 Uhr
Gewerkschaftshaus, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt

Link (KLICK)


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