Was bedeutet mir der 27. Januar?

19. Januar 2021

Von Prof. Dr. Frank Nonnenmacher

Urheberin: Eva Fischer, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=37320938

Im Jahreslauf sind für mich als Antifaschist zwei Daten wichtig. Das ist zum einen der 8. Mai, der Tag des Sieges über den Nationalsozialismus. Es hat jahrzehntelanger Aufklärungsprozesse in Schulen und in der Gesellschaft bedurft, diesen Tag nicht als „Niederlage“ zu betrachten, sondern als Befreiung vom Nazismus, einem System, unter dem die Deutschen die größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte begangen haben. Und leider ist diese Sichtweise bei vielen Deutschen immer noch nicht selbstverständlich. So meint man in der AfD und anderen nationalistischen Kreisen, die Nazizeit verharmlosen und sie als bloßen „Fliegenschiss der Geschichte“ bezeichnen zu können.

Der andere mir bedeutsame Tag ist der 27. Januar. Es ist genau der Tag, an dem 1945 der Akt der Befreiung am konkretesten und sichtbarsten stattfand. Am 27. Januar wurde das Konzentrationslager Ausschwitz befreit, der Ort, an dem die Nazis Millionen Menschen systematisch und planvoll ermordet haben. Die Befreier, Soldaten der Roten Armee, fanden nur noch etwa 7.000 geschwächte Menschen vor, von denen viele noch in den folgenden Wochen und Monaten starben.

An jenem 27. Januar 1945 befand sich mein Onkel Ernst Nonnenmacher noch im KZ Sachsenhausen. Er und die anderen Häftlingen waren über die militärische Entwicklung im Bilde, sie wussten von der Befreiung des KZ Auschwitz und hofften auf ein schnelles weiteres Vordringen der Roten Armee. Aber mein Onkel Ernst musste noch zwei Monate und 26 Tage warten, bis sowjetische und polnische Soldaten am 22. April auch das KZ Sachsenhausen befreiten. Sie fanden noch 3.000 geschwächte und nicht mehr gehfähige Häftlinge vor. Über 30.000 Häftlinge – darunter Ernst – waren am Vortag von der SS in mehreren Kolonnen auf einen „Todesmarsch“ getrieben worden. Ursprüngliches Ziel: Sie sollten auf Schiffen in der Ostsee versenkt werden.

Man könnte annehmen, dass für die KZ-Häftlinge mit ihrer Befreiung auch eine sofortige öffentliche Anerkennung (und Entschädigung) als Opfer des Faschismus verbunden gewesen ist. Dies war auch der Fall, aber nur für aus „rassisch, religiös oder politisch“ Verfolgte. Andere Verfolgtengruppen mussten viele Jahre lang darum kämpfen, so die Sinti und Roma und die wegen ihrer Homosexualität in die KZ Gesperrten, die erst 2002 rehabilitiert wurden.

Mein Onkel Ernst aber gehörte zu jenen etwa 70.000 KZ-Häftlingen, die die Nazis „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ nannten. Letztere waren Menschen, die nach Verbüßung einer Strafhaft, meist wegen kleinkrimineller Delikte, im Sinne einer „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ ohne weiteres Verfahren in KZ geliefert wurden und „durch Arbeit vernichtet“ werden sollten. Für sie setzte sich weder vor noch nach der Befreiung jemand ein, auch die Betroffenen selbst schwiegen. (Ernsts Biografie kann man nachlesen; in: Frank Nonnenmacher: „DU hattest es besser als ICH. Zwei Brüder im 20. Jahrhundert.“) Mein Onkel litt bis zu seinem Tode unter dem Stigma, für die deutsche Gesellschaft „zu Recht“ im KZ gewesen zu sein.

2018 gründete ich eine Initiative zur Anerkennung dieser gesellschaftlich ignorierten Gruppe (change.org/vergessene-opfer). Im Februar 2020 – beschämend spät – beschloss der Deutsche Bundestag, die genannten ehemaligen KZ-Häftlinge als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. 

Als Nachkomme eines „Asozialen“ und „Berufsverbrechers“ begrüße ich es sehr, wenn nun auch lokal und regional bei den Gedenkveranstaltungen zum 27. Januar die Lebensgeschichten der bislang ignorierten Opfer des Nationalsozialismus zur Kenntnis genommen werden. Ich bin den Menschen der Regenbogen-Crew der Aids-Hilfe Frankfurt sehr dankbar, dass sie das (nachdem die geplante Veranstaltung am 27. Januar 2021 ausfallen muss) 2022 tun wollen und denke, dass dies auch andere gesellschaftliche Gruppen, die sich in einer demokratischen und antifaschistischen Tradition sehen, in Zukunft in Erwägung ziehen sollten. Dies gilt auch für die VVN-BdA, die jahrzehntelang „BVer“ und „Asoziale“ NS-Opfer aus dem Erinnerungsdiskurs ausgeschlossen hat. Recht spät hat die VVN-BdA im Oktober 2019 zusammen mit mehreren NS-Verfolgtenverbänden den Appell an den Bundestag zur Anerkennung der so lange ausgegrenzten NS-Opfer unterstützt.

Ob dem Beschluss erinnerungskulturelle Konsequenzen folgen, wird man in Zukunft beobachten können.


 

Demokratie wählen!

6. Januar 2021

Am 14. März finden in Hessen Kommunalwahlen statt. Wir meinen, Jede und Jeder sollten sich an der Wahl beteiligen. Bei der Kommunalwahl empfiehlt es sich, die Briefwahl zu nutzen. Denn die Wahlzettel können gerne die Größe von Plakaten annehmen. Da kann frau/man besser zu Hause am Esstisch in aller Ruhe überlegen, wer gewählt wird. Dabei kann auch vom Panaschieren und Kumulieren Gebrauch gemacht werden. (Mehr dazu: https://demokratie-waehlen.de/vvn-frankfurt-wer-die-wahl-hat-vom-kumulieren-und-panaschieren/)

Wir haben Initiativen, Gewerkschaften, Leute, Künstler:innen und Organisationen angesprochen, ob sie sich an unserem Zeitungsprojekt „Demokratie wählen!“ beteiligen. Die Resonanz ist überwältigend. Es wird eine Zeitung mit über 60 Beiträgen. Die Zeitung kann bis zum 15. Januar bestellt werden (hier: https://demokratie-waehlen.de/zeitung-bestellen/ )

Mehr zum Projekt Demokratie wählen!

Ulrich Schneider, Bundessprecher der VVN-BdA

Kommunalwahlen 2021 – für Antifaschisten wichtig


Antifaschismus ist mehr als eine Gegenbewegung, Antifaschismus ist ein Zukunftsentwurf. Daher bringen sich Antifaschist:innen gestaltend in die politische Entwicklung ein, und damit auch in die politischen Verhältnisse auf kommunaler Ebene. Hier werden mehr Lebensbereiche entschieden als gemeinhin bewusst – die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Schulverwaltung und damit die Ausstattung des Bildungsbereiches, Bibliotheken und die Volkshochschulen als Erwachsenenbildungseinrichtung. Es geht um Daseinsvorsorge für Menschen, die gesamte Sozialbetreuung, darunter die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Somit können Antifaschist:innen auch in den Kommunen darauf Einfluss nehmen, wie das Ziel einer demokratischen und sozial gerechten Gesellschaft erreichbar ist.

Antifaschist:innen treten dafür ein, dass Kommunalpolitik nicht nur für „Deutsche“, sondern für alle in einer Stadt oder Gemeinde lebenden Menschen gemacht wird. Sie treten dafür ein, dass die sozial Schwächsten die Unterstützung bekommen, die sie zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen. Das können Sozialtickets sein, kostenfreie Sprachkurse für Migrant:innen oder Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten. Es sollten Angebote sein, die allen demokratischen Kräften einer Stadtgesellschaft Raum und notwendige Unterstützung geben, damit Politik nicht nur im Magistrat oder Stadtparlament beschlossen wird, sondern von den Menschen gelebt werden kann.

Solche Strukturen einer demokratischen Stadtgesellschaft sind durch Angriffe der extremen Rechten, der NPD, der AfD und anderer Gruppierungen, bedroht. In den letzten Jahren haben diese beispielsweise politische Vorstöße zur Abschaffung der freien Jugendarbeit gemacht. Integrationsangebote für Geflüchtete und migrantische Gruppen sollten als „Sparmaßnahme“ gestrichen werden, Hilfsangebote für „Deutsche“ wurden mit rassistischen und völkisch-nationalistischen Begründungen propagiert.

Damit Neonazis und andere extreme Rechte zukünftig keinen politischen Einfluss mehr auf die Stadtpolitik und Stadtgesellschaft erhalten, müssen Antifaschist:innen bei dieser Kommunalwahl gemeinsam ungeachtet der Parteizugehörigkeit Kandidat:innen, die sich in diesem Sinne politisch positioniert haben, unterstützen. Wir müssen verhindern, dass sich die extreme Rechte als „Mehrheitsbeschaffer“ im Parlament profilieren kann. Dafür sind schon vor den Wahlen alle kandidierenden Parteien zu klaren Stellungnahmen gegen jegliche Zusammenarbeit mit AfD, NPD und anderen neofaschistischen Kräften aufzufordern.

Das ist Aufgabe und Verpflichtung aller Antifaschist:innen im Kommunalwahlkampf 2021. Eine lohnende Aufgabe!

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Zur Homepage von Demokratie wählen!

Die Zeitung kann hier gelesen werden (KLICK)

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Was heißt hier eigentlich Verfassungsschutz?

21. September 2020

Lesung im Rahmen der Buchmesse

Die Buchmesse findet dieses Jahr in abgespeckter Form und ohne Publikumsverkehr statt. Das nimmt der Messe ihren Charme. Wir halten dagegen. Wir bieten eine Lesung mit der Bundesvorsitzenden der VVN-BdA an:


 

Der Sturm auf Berlin

31. August 2020

Historisch war der „Sturm auf Berlin“ der letzte Schritt der militärischen Zerschlagung des Faschismus in Europa. Am Ende stand am 8. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation Nazi-Deutschlands. Diesmal versammelten sich am Wochenende zehntausende Menschen zu einer Corona-Demonstration und kündigten einen „Sturm auf Berlin“ an. Neonazis und Reichsbürger riefen bereits zur „Entscheidungsschlacht“ auf und zeigten mit ihrer Gewalt gegen Polizisten und dem Angriff auf das ihnen verhasste Symbol des deutschen Parlamentarismus, den Bundestag, dass ihre Ankündigungen nicht nur leere Phrasen waren.

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Grundrechte einhalten, auch in Zeiten von Corona

6. April 2020

Die VVN-BdA hat mit großer Sorge das Vorgehen der Frankfurter Polizei gegen eine Aktion von Seebrücke beobachtet. Mitglieder von Seebrücke hatten am Sonntag, den 5. April 2020, auf das Elend der Geflüchteten in den Lagern auf den griechischen Inseln aufmerksam machen wollen. Die Aktion von Seebrücke entlang des Mainufers war im Vorfeld sehr intensiv und verantwortungsvoll beraten worden. Die Teilnehmer*innen an der Aktion trugen Nasen-Mundschutz und achteten peinlichst auf die Einhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands. Trotz dieser Umsicht schritt zum Ende der Aktion die Polizei unangemessen und mit nicht nachvollziehbarer Härte ein, löste die Aktion auf, nahm einige Aktivisten willkürlich in Gewahrsam und nahm die Personalien von einer Anzahl von Aktivisten auf. Die Polizei bezichtigt Seebrücke, eine verbotene Versammlung organisiert zu haben.

Menschenkette von Seebrücke mit gebührendem Abstand

„Das willkürliche und unangemessene Einschreiten der Frankfurter Polizei gegen eine friedliche und verantwortungsvoll vorbereitete Aktion von Seebrücke halten wir für unangemessen“, so schreibt die VVN-BdA an den Frankfurter Polizeipräsidenten. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Wir haben großes Verständnis, dass in diesen Zeiten zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch demokratische Grundrechte eingeschränkt werden. Das darf allerdings nur für einen vorübergehenden, möglichst kurzen Zeitraum der Fall sein. Die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit ist immer widersprüchlich, muss aber schlussendlich für die Freiheit ausfallen.“ Die VVN-BdA betont, dass sie die Schutzmaßnahmen und Einschränkungen unterstützt und ihre Mitglieder und Freunde aufgerufen hat, sich im eigenen und im Interesse insbesondere der Risikogruppen sich an die Empfehlungen, Verbote und Einschränkungen zu halten. „Allerdings erwarten wir das auch und besonders von der Frankfurter Polizei. Ohne Nase-Mund-Masken, ohne Einhaltung des Abstandsgebots in der Öffentlichkeit aufzutreten, ist allein schon fahrlässig. Dann auch noch mit unverhältnismäßiger Gewalt und in engem Körperkontakt willkürlich Menschen in Gewahrsam zu nehmen, ist ein Verstoß gegen das Gebot angemessenen Handelns, der die Polizei verpflichtet ist“, merken die Antifaschisten in ihrem Brief an den Polizeipräsidenten an.

Die VVN-BdA, die älteste und überparteiliche antifaschistische Organisation wird weiter mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, ob die gegenwärtige Einschränkung demokratischer Rechte angemessen ist. Insbesondere warnt sie davor, die gegenwärtige Pandemie zu nutzen, um weitere Einschränkungen zu rechtfertigen. Die Vereinigung der Antifaschisten besteht auf einer strikten Trennung von zivilen und militärischen Einsätzen. Sie weist darauf hin, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren verfassungswidrig wäre.

Dieser Text wurde am 6. April als Pressemitteilung (Klick) an die Medien im Rhein-Main-Gebiet verschickt.


 

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