Aufruf der Initiative 19. Februar Hanau zum Jahrestag des rassistischen Anschlags

4. Februar 2021

Elf Monate später und damit einen Monat vor dem Jahrestag des rassistischen Anschlages in Hanau möchten wir uns mit folgendem Aufruf an euch richten:

Wir klagen an und fordern Taten statt Worte: Erinnerung, Gerechtigkeit, Aufklärung, Konsequenzen!

Wir trauern um und erinnern uns an Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin.

Am 19. Februar 2021 ist der rassistische Anschlag in Hanau ein Jahr her.

Am Jahrestag wird es in Hanau auch eine offizielle Gedenkveranstaltung mit dem Bundespräsidenten und dem hessischen Ministerpräsidenten geben. Wir werden viele anteilnehmende Worte hören, Betroffenheit und Verurteilungen der Tat. Was wir nicht hören werden, sind Antworten auf unsere vielen Fragen. Was wir nicht hören werden, sind Konsequenzen, damit sich das, was passiert ist, nicht wiederholt. Wir brauchen Taten statt Worte!

Ein Jahr danach sagen wir selbst, was nicht gesagt werden wird:

Wir sprechen über das Versagen der Behörden vor, während und nach der Tat, über die Schwerfälligkeit der Ämter bei der Unterstützung und Hilfe und selbst beim Erkennen gravierendster Probleme – die Kälte der Bürokratie. Wir sprechen über das unverzeihliche Fehlverhalten der Sicherheitskräfte in der Tatnacht, über die Unwilligkeit und Schludrigkeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei den Ermittlungen, bei der Verfolgung von Spuren, bei dem Ernstnehmen neuer Bedrohungslagen, bei unserem Schutz. Wir sprechen über die wiederkehrenden Respektlosigkeiten und herabwürdigenden Gesten von Beamt:innen, Vertreter:innen von Behörden und Polizei gegenüber Angehörigen und Überlebenden und selbst gegenüber den Toten. Wir sprechen über den Normalzustand von institutionellem Rassismus.

Ein Jahr danach bedeutet für uns: Wir klagen an.

Am 14. Februar 2021 werden wir sprechen und in einer gestreamten Veranstaltung die Kette des Versagens nachzeichnen, die Bedingungen des Terrors benennen und den andauernden rassistischen Normalzustand anklagen. Wir werden die Veranstaltung aufnehmen und übertragen. Wir laden alle ein, uns am 14. Febuar, wenige Tage vor dem Jahrestag, zuzuhören, wenn wir unsere Anklage vortragen. Wir werden Sequenzen unserer Anklage als Audio-Aufnahmen zur Verfügung stellen für alle Orte und Städte, an denen ihr am 19. Februar sein werdet.

Wir wünschen uns nicht nur Beistand in der Trauer. Wir wollen mit euch gemeinsamen Druck entwickeln, um unsere Forderung durchzusetzen. Eine bittere Erkenntnis des letzten Jahres ist, dass all das, was in Bewegung geriet, nur durch uns alle gemeinsam in Bewegung gesetzt worden ist. Deswegen fordern wir Euch für den 19. Februar dazu auf, mit uns gemeinsam Zeichen zu setzen. Wegen der Pandemie können wir leider nicht mit allen zusammen kommen, so wie wir es brauchen und uns wünschen. Organisiert deshalb auf den Straßen und Plätzen eurer Städte und Dörfer Kundgebungen, Demonstrationen, Gedenkaktionen für politische Konsequenzen!

Die Namen der Opfer unvergessen machen: Ihre Namen sollen uns erinnern und mahnen, den rassistischen Normalzustand im Alltag, in den Behörden, den Sicherheitsapparaten und überall zu beenden. Der rassistische Anschlag war auch ein Ergebnis der rechten Hetze von Politiker:innen, Parteien und Medien. Behörden und Sicherheitsapparate haben ihn durch ihre strukturelle Inkompetenz und Ignoranz weder verhindert noch aufgeklärt. Es sind diese fließenden Formen rechten Terrors, die in den Handlungen Einzelner ihre mörderische Zuspitzung und Folge finden und damit niemals Einzeltaten sind. Schluss damit! Damit wir keine Angst mehr haben müssen, muss es politische Konsequenzen geben. Rassismus, egal in welcher Form, darf nicht mehr geduldet, verharmlost oder ignoriert werden.

Wir sind die Angehörigen, die Überlebenden, die Betroffenen. Wir haben dafür gesorgt, dass die Namen der Opfer bekannt sind – und nicht der des Täters. Wir waren unbequem und haben selbst recherchiert. Wir wurden vom Bundespräsidenten empfangen und von vielen anderen in Behörden und Gremien beschwichtigt. Wir wurden hingehalten. Wir haben nicht geschwiegen. Wir sind gereist, haben Treffen abgehalten, große und kleine, öffentliche und hinter verschlossenen Türen. Wir haben Öffentlichkeit geschaffen. Wir haben gelitten und uns gegenseitig getröstet, beruhigt und gestärkt. Wir sind sichtbar und unsere Stimmen sind überall zu hören. Wir sind vernetzt mit allen, die wissen und begreifen, dass Rassismus das Problem ist. Wir sind Berlin-Neukölln, Halle, Köln, Nürnberg, Mölln, Kassel, Wächtersbach. Wir sind Kesselstadt, das JUZ, die Initiative 19. Februar Hanau und viele mehr.

Wir stehen zusammen und kämpfen gemeinsam. Gegen die Angst. Für das Leben. Erinnern heißt verändern!

Aufruf zur antirassistischen Demo „1 Jahr nach Hanau“ am 19.02.2021 in Frankfurt

3. Februar 2021

Am 19. Februar jährt sich der Anschlag von Hanau, bei dem neun Menschen aufgrund ihrer Herkunft und ihres Aussehens aus dem Leben gerissen wurden.

Ein Jahr, in dem staatliche Organe bei ihrer permanenten Suche nach Einzeltätern wieder einmal zeigten, dass kein Interesse an Aufklärung oder Lösungsansätzen zur Bekämpfung rassistischer Strukturen besteht. Stattdessen zeigt sich, dass sie Teil des Problems sind.

So sieht Bundesinnenminister Horst Seehofer bis heute keinen Grund, rassistisches und rechtsextremes Gedankengut innerhalb der Polizei statistisch zu untersuchen. Die aufgeflogenen polizeiinternen Chatgruppen mit eindeutig beleidigenden, sexistischen und rassistischen Inhalten seien nur weitere Einzelfälle.

Derweil verhöhnten die geistigen Brandstifter der AfD die Opfer schon Tage nach der Tat mit Aussagen wie: „Was dort geschah, ist weder linker noch rechter Terror, es ist die wahnhafte Tat eines offenkundig Irren, der in einer Wahnwelt lebte.“ Mit dieser Verharmlosung und Entpolitisierung der Morde versuchen sie ihre Mittäterschaft und die Gefahr von rechts zu verschleiern.

Rassisten in den Parlamenten, Rassisten von Pegida bis Querdenken auf den Straßen, Rassisten wie Hans Georg Maaßen in den Behörden, faschistischer Terror auf den Straßen von Halle bis nach Hanau, vom NSU zum NSU 2.0 und diverse Polizeiskandale. All dies zeigt, dass unsere Gesellschaft ein schwerwiegendes strukturelles Rassismusproblem hat.

Aus diesem Grund wollen wir den Jahrestag am 19.2.2021 zum Anlass nehmen, auf die Straße zu gehen und an die Opfer zu erinnern, auf das sie niemals in Vergessenheit geraten mögen. Wir wollen auf die Straße gehen, um zu erinnern, aber auch um klar zu sagen: Es reicht!

Wir wollen auf die Straße gehen, um zu zeigen, dass Rassismus in unserer Gesellschaft keinen Platz haben kann!

Wir kämpfen gegen Kriegstreiberei, gegen schlechte Arbeitsbedingungen, Privatisierungen, die Krisenpolitik im Sinne der Banken und Konzerne, die auf dem Rücken von Migrant:innen, Geflüchteten und Arbeiter:innen ausgetragen werden und die den Nährboden für rassistische und faschistische Organisationen und Parteien liefern.

Setzt am 19.2. mit uns ein Zeichen!

Zum Aufruf auf Instagram

Esther Bejarano, Charlotte Knobloch und Marina Weisband zum Holocaust-Gedenktag

28. Januar 2021

Von VVN-BdA Hessen

Zum Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2021 äußerte sich Esther Bejarano, Auschwitz- Überlebende und Ehrenvorsitzende der VVN-BdA, zur Primetime in den ARD-Tagesthemen:

Aufmerksam machen möchten wir auch auf die Rede von Charlotte Knobloch, Zeitzeugin und Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. Sie ist hier wiedergegeben in der Jüdischen Allgemeinen.

Auch die Publizistin Marina Weisband sprach während der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag:

Einen Überblick über die Gedenkstunde gibt dieser Beitrag der ARD-Tagesschau.


VVN-BdA-Bundessprecher Dr. Ulrich Schneider zum Urteil im Mordfall Lübcke

28. Januar 2021

Von Dr. Ulrich Schneider

Am Tag der Urteilsverkündung möchte ich noch einmal zurückblicken auf den Beginn des Prozesses. 

Aus unserer Perspektive als VVN-BdA war und ist das zentrale politische Problem des Prozesses seine Anlage als Verfahren gegen „Einzeltäter“. Die Anklage gegen Stephan Ernst und Markus Hartmann blendete von Anfang an deren politisches Umfeld sowie die „Karriere“ der Täter im Netzwerk der extremen Rechten in Nordhessen aus. Das Gericht selber sorgte gemeinsam mit der Bundesanwaltschaft dafür, dass nicht der Hauch einer „terroristischen Vereinigung“ übrig blieb – ein Verfahren gegen den Waffenhändler wurde abgetrennt, ein weiterer Zeuge, der sich etwas „verplapperte“, wurde ermahnt, nicht mehr von seinen Kontakten zu Ernst zu berichten, damit nicht der Anschein einer Gruppe entstehe.

Dabei konnten wir schon im Frühjahr 2020 – ohne den Apparat der Generalbundesanwaltschaft, des BKA und anderer Sicherheitsdienste und ihrer geheimdienstlichen Kenntnisse – nachweisen, dass Ernst und Hartmann seit vielen Jahren Teil eines umfassenderen extrem rechten Netzwerkes in Nordhessen waren. Dieses Netz reicht von der AfD bis zu gewalttätigen Kräften des – mittlerweile verbotenen – „Sturm 18“. Anders als der hessische Verfassungsschutz glauben machen wollte, waren Ernst und Hartmann nie „abgekühlt“, sondern tatsächlich Jahrzehnte und zum Zeitpunkt der Tat darin aktiv eingebunden.

Diese Zusammenhänge seitens des Gerichtes im Verfahren auszublenden, bedeutet, die Angeklagten aus den sie politisch prägenden Zusammenhängen herauszulösen. Schon die Freilassung von Markus Hartmann aus der Untersuchungshaft vermittelte Ende letzten Jahres den Eindruck, als wolle das Gericht tatsächlich diese „Einzeltäter-These“ zur Richtschnur seines Urteils machen. Damit kann nicht sichtbar werden, welche Dimension dieses neofaschistische Verbrechen tatsächlich besitzt.

Vor einigen Monaten hat nun der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag seine Arbeit aufgenommen. Verschiedene Beweisanträge der Partei DIE LINKE. zielen genau auf die Aufarbeitung dieser neofaschistischen Netzwerke in Nordhessen und darüber hinaus.

Aber diese Zusammenhänge hätten aus unserer Sicht eigentlich Teil des juristischen Verfahrens sein müssen, denn nur dann kann man die Täter und die Tat selber angemessen einordnen, beurteilen und verurteilen. Aber das haben das Gericht und die Bundesanwaltschaft nicht angestrebt.

Auch wenn seit heute morgen bekannt ist, dass Stephan Ernst wegen Mordes verurteilt ist, möchte ich doch noch eine Bemerkung zur Verteidigungsstrategie von Stephan Ernst machen. Sein Verteidiger versuchte in vollem Wissen um die Tat, die Aussagen von Ernst und die Beweismittel, den Mordvorwurf zurückzuweisen, und auf „Totschlag“ zu plädieren, da – so seine Behauptung – Dr. Lübcke angesichts der Pistole nicht „arglos“ gewesen sein könne.

Ein solcher Versuch mag natürlich das gute Recht eines Verteidigers sein. Ihm dürfte dabei jedoch entgangen sein, dass seine Argumentation in peinlicher Weise Analogien aufweist zu einem anderen Justizskandal im Zusammenhang mit einem faschistischen Verbrechen, nämlich der Ermordung von Ernst Thälmann im KZ Buchenwald im August 1944.

Nachdem sich nämlich bundesdeutsche Gerichte bis in die 70er Jahre gesträubt hatten, überhaupt ein Verfahren gegen den Thälmann-Mörder Wolfgang Otto einzuleiten, kam es Mitte der 80er Jahre tatsächlich – auf Grund der nicht bestreitbaren Beweise – zu einer Verurteilung von Otto. Sein Verteidiger legte damals beim Bundesgerichtshof Revision ein und argumentierte, man könne Wolfgang Otto nur wegen „Totschlags“ verurteilen – und nun die tatsächlich wortgleiche Begründung zum Lübcke-Prozess – da Ernst Thälmann, als er nach Buchenwald gebracht wurde, nicht „arglos“ gewesen sein konnte, was sein Schicksal betrifft. Damit sei das Kriterium der „Heimtücke“ nicht erfüllt, also auch kein Mord. Der BGH folgte übrigens dieser Argumentation und kassierte die Verurteilung wegen Mord und entließ Wolfgang Otto in Freiheit, weil Totschlag in diesem Falle bereits 1964 verjährt war. Das Nicht-Handeln der bundesdeutschen Justiz führte damit zu einem faktischen Freispruch des Thälmann-Mörders. Damals ein rechtspolitischer Skandal!

Wir können als Konsequenz aus diesen Erfahrungen als VVN-BdA nur an alle verantwortungsbewussten Richter und Staatsanwälte appellieren, dafür einzutreten, dass es nie wieder möglich wird, mit juristischen Spitzfindigkeiten die tatsächlichen Verantwortlichen und das Netzwerk der Mittäter faschistischer Gewalt ihrer angemessen Bestrafung zu entziehen.

Link zur Presseerklärung der VVN-BdA zum Urteil im Mordfall Lübcke


Was bedeutet mir der 27. Januar?

19. Januar 2021

Von Prof. Dr. Frank Nonnenmacher

Urheberin: Eva Fischer, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=37320938

Im Jahreslauf sind für mich als Antifaschist zwei Daten wichtig. Das ist zum einen der 8. Mai, der Tag des Sieges über den Nationalsozialismus. Es hat jahrzehntelanger Aufklärungsprozesse in Schulen und in der Gesellschaft bedurft, diesen Tag nicht als „Niederlage“ zu betrachten, sondern als Befreiung vom Nazismus, einem System, unter dem die Deutschen die größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte begangen haben. Und leider ist diese Sichtweise bei vielen Deutschen immer noch nicht selbstverständlich. So meint man in der AfD und anderen nationalistischen Kreisen, die Nazizeit verharmlosen und sie als bloßen „Fliegenschiss der Geschichte“ bezeichnen zu können.

Der andere mir bedeutsame Tag ist der 27. Januar. Es ist genau der Tag, an dem 1945 der Akt der Befreiung am konkretesten und sichtbarsten stattfand. Am 27. Januar wurde das Konzentrationslager Ausschwitz befreit, der Ort, an dem die Nazis Millionen Menschen systematisch und planvoll ermordet haben. Die Befreier, Soldaten der Roten Armee, fanden nur noch etwa 7.000 geschwächte Menschen vor, von denen viele noch in den folgenden Wochen und Monaten starben.

An jenem 27. Januar 1945 befand sich mein Onkel Ernst Nonnenmacher noch im KZ Sachsenhausen. Er und die anderen Häftlingen waren über die militärische Entwicklung im Bilde, sie wussten von der Befreiung des KZ Auschwitz und hofften auf ein schnelles weiteres Vordringen der Roten Armee. Aber mein Onkel Ernst musste noch zwei Monate und 26 Tage warten, bis sowjetische und polnische Soldaten am 22. April auch das KZ Sachsenhausen befreiten. Sie fanden noch 3.000 geschwächte und nicht mehr gehfähige Häftlinge vor. Über 30.000 Häftlinge – darunter Ernst – waren am Vortag von der SS in mehreren Kolonnen auf einen „Todesmarsch“ getrieben worden. Ursprüngliches Ziel: Sie sollten auf Schiffen in der Ostsee versenkt werden.

Man könnte annehmen, dass für die KZ-Häftlinge mit ihrer Befreiung auch eine sofortige öffentliche Anerkennung (und Entschädigung) als Opfer des Faschismus verbunden gewesen ist. Dies war auch der Fall, aber nur für aus „rassisch, religiös oder politisch“ Verfolgte. Andere Verfolgtengruppen mussten viele Jahre lang darum kämpfen, so die Sinti und Roma und die wegen ihrer Homosexualität in die KZ Gesperrten, die erst 2002 rehabilitiert wurden.

Mein Onkel Ernst aber gehörte zu jenen etwa 70.000 KZ-Häftlingen, die die Nazis „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ nannten. Letztere waren Menschen, die nach Verbüßung einer Strafhaft, meist wegen kleinkrimineller Delikte, im Sinne einer „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ ohne weiteres Verfahren in KZ geliefert wurden und „durch Arbeit vernichtet“ werden sollten. Für sie setzte sich weder vor noch nach der Befreiung jemand ein, auch die Betroffenen selbst schwiegen. (Ernsts Biografie kann man nachlesen; in: Frank Nonnenmacher: „DU hattest es besser als ICH. Zwei Brüder im 20. Jahrhundert.“) Mein Onkel litt bis zu seinem Tode unter dem Stigma, für die deutsche Gesellschaft „zu Recht“ im KZ gewesen zu sein.

2018 gründete ich eine Initiative zur Anerkennung dieser gesellschaftlich ignorierten Gruppe (change.org/vergessene-opfer). Im Februar 2020 – beschämend spät – beschloss der Deutsche Bundestag, die genannten ehemaligen KZ-Häftlinge als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. 

Als Nachkomme eines „Asozialen“ und „Berufsverbrechers“ begrüße ich es sehr, wenn nun auch lokal und regional bei den Gedenkveranstaltungen zum 27. Januar die Lebensgeschichten der bislang ignorierten Opfer des Nationalsozialismus zur Kenntnis genommen werden. Ich bin den Menschen der Regenbogen-Crew der Aids-Hilfe Frankfurt sehr dankbar, dass sie das (nachdem die geplante Veranstaltung am 27. Januar 2021 ausfallen muss) 2022 tun wollen und denke, dass dies auch andere gesellschaftliche Gruppen, die sich in einer demokratischen und antifaschistischen Tradition sehen, in Zukunft in Erwägung ziehen sollten. Dies gilt auch für die VVN-BdA, die jahrzehntelang „BVer“ und „Asoziale“ NS-Opfer aus dem Erinnerungsdiskurs ausgeschlossen hat. Recht spät hat die VVN-BdA im Oktober 2019 zusammen mit mehreren NS-Verfolgtenverbänden den Appell an den Bundestag zur Anerkennung der so lange ausgegrenzten NS-Opfer unterstützt.

Ob dem Beschluss erinnerungskulturelle Konsequenzen folgen, wird man in Zukunft beobachten können.


 

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