Frankfurter VVN gegen die Beseitigung des Mahnmals auf dem Hülya-Platz im Stadtteil Bockenheim
In einem Schreiben an Oberbürgermeister Peter Feldmann wendet sich die VVN gegen die von der Stadtverwaltung beabsichtigte Beseitigung des Mahnmals auf dem Hülya-Platz im Frankfurter Stadtteil Bockenheim.
Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
Frankfurt am Main, am 1. November 2013
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
als Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten wenden wir uns mit Nachdruck gegen eine Beseitigung des Mahnmals auf dem Hülya-Platz in Frankfurt-Bockenheim.
Die Gründe, die laut Medienberichten von der Stadtverwaltung als Begründung für die Beseitigung des Mahnmals angeführt werden, können wir in keiner Weise nachvollziehen.
Eine Verletzung des Urheberrechts könnte wohl nur der scheinbar Verletzte geltend machen; der aber soll die Nachahmung seines Geschöpfes längst akzeptiert haben.
Ganz und gar unzutreffend ist die Behauptung, das öffentliche Zeigen des zur Figur gehörenden verbogenen Hakenkreuzes, das hier deutlich erkennbar zertrümmert werden soll, sei eine strafbare Verwendung eines verfassungswidrigen Symbols.
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2007 festgestellt, dass auch in der Öffentlichkeit ein Hakenkreuz straflos verwendet werden kann, wenn es offenkundig und eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringt. Genau das kann bei dem „Hammermann“ auf dem Hülya-Platz nicht bestritten werden.
Wir fordern deshalb die Stadtverwaltung auf, die Beseitigung dieses Mahnmals zu unterlassen. Vielmehr ist den Bürgerinnen und Bürgern zu danken, die sich für ein solches mahnendes Gedenken einsetzen.
Orte und Mahnmale, die sowohl an die Opfer nazistischer und rassistischer Gewalt erinnern als auch dazu beitragen, Auffassungen und Ideologien entgegenzuwirken, die solche Gewalt befördern, haben wir keinesfalls zu viele, eher zu wenige.
Mit freundlichen Grüßen
gez.: Peter C. Walther
im Auftrag des Sprecher/innen-Rates der VVN-BdA Frankfurt am Main