Pressemitteilung vom 20.06.2023
20. Juni 2023
Polizei folgt Aufforderung der AfD: Beschlagnahme von Anti-Nazi-Banner
Bund der Antifaschisten beschwert sich bei Polizeipräsidenten
Gegen die polizeiliche Beschlagnahme eines Banners hat sich die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) bei der Polizeidirektion Westhessen beschwert.
Das beschlagnahmte Banner zeigt den Text „Björn Höcke ist ein Nazi“ und den Thüringer Landesvorsitzenden der AfD, wie er den rechten Arm nach oben streckt; unschwer als „Hitlergruß“ zu erkennen.
Beschlagnahmt wurde das Banner bei der Protestkundgebung gegen den Landesparteitag der AfD am 6. Mai in Königstein. Begründet wurde die Beschlagnahme nicht.
Zwei Wochen nach dem 6. Mai 2023 erhielt ein Landessprecher der hessischen VVN-BdA ein Schreiben des Polizeipräsidiums Westhessen, in dem ihm die Straftat „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens gemäß § 188 StGB“ zur Last gelegt wird. Zu diesem Vorwurf könne er sich schriftlich äußern.
Die polizeiliche Beschlagnahme des Banners erfolgte, nachdem Erika Steinbach mit einem der Einsatzkräfte sprach und auf das Banner zeigte, was durch Augenzeugen beobachtet wurde (Namen liegen der VVN-BdA vor). Erika Steinbach war früher CDU-Politikerin, ist jetzt AfD Mitglied und Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Mit Datum vom 26.09.2019 erließ das Verwaltungsgericht Meiningen einen Beschluss (2 E 1194/19 Me), nachdem Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Das Verwaltungsgericht schreibt, dass die Antragsteller:innen „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht“ hätten, dass „ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen“ sei, sondern „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe.“ Das Verwaltungsgericht stellt „eine offene Übernahme von faschistischen, rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Aussagen des deutschen Nationalsozialismus“ fest. „Im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung in Deutschland […] haben diese Bezeichnungen“ – damit ist „Faschist“ zu sein gemeint Anm.d.Red. – „darüber hinaus den Inhalt, dass der damit bedachte politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus und ihm damit gleichgestellt wird“.
Das Verwaltungsgericht hat also mit deutlichen Worten Höcke nicht nur als Faschist, sondern auch als Nationalsozialist erkannt. Es ist damit als gerichtsbekannt vorauszusetzen, dass Höcke Faschist und Nazi ist, so wie auf dem Banner anlässlich der friedlichen Demonstration der VVN-BdA zu lesen.
Die Beschlagnahme erfolgte offenkundig auf Grund eines Hinweises von Erika Steinbach, ist nach fester Ansicht der VVN-BdA unbegründet und damit rechtswidrig. Der Vorwurf nach § 188 StGb gegen einen unserer Landessprecher ist damit erkennbar willkürlich.
Der Polizeipräsident wird in einem separaten Schreiben aufgefordert, „dahingehend Einfluss zu nehmen, dass solche Vorkommnisse künftig nicht mehr geschehen“. „Protest gegen eine offen rassistisch auftretende Partei, wie es die AfD definitiv ist“, sei nicht nur ein demokratisches Recht, sondern für die VVN-BdA zugleich Pflicht.
Das hängt mit den „Wurzeln“ unserer Organisation zusammen, die von Überlebenden des NS-Terrors gegründet wurde. Die Ermittlung wegen des Verdachts einer Straftat ist nach Meinung der VVN-BdA willkürlich, rechtswidrig und unterstützt die AfD. Gleichzeitig hat der Bund der Antifaschisten die Aushändigung des Banners gefordert.
Nachtrag:
Inzwischen erreichte uns die Mitteilung der Polizei, das zurückgeforderte Transparent könne wieder abgeholt werden.
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