Beobachtungsobjekt des Geheimdienstes

13. März 2018

VVN verlangt Auskunft von der Landesregierung

Die hessische VVN-BdA hat die Landesregierung in Wiesbaden in einem entsprechenden Schreiben aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, seit wann und womit begründet die VVN-BdA vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird, welche Daten über die VVN-BdA gesammelt werden und wie lange das noch geschehen soll.

Ausgangspunkt der an den zuständigen Innenminister Peter Beuth gerichteten Anfrage ist die im Verwaltungsgerichtsverfahren von Silvia Gingold gegen das Land Hessen erfolgte Bekanntmachung, dass die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) »Beobachtungsobjekt« des Landesamtes für Verfassungsschutz sei, weil sie sich
»dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet fühle« (s. antifa, Ausgabe November/Dezember 2017).
Darüber hinaus moniert die VVN-BdA, dass in der Antwort des Innenministers auf eine Kleine Anfrage des FDP-Politikers Greilich die VVN-BdA als »linksextremistisch« eingeordnet wird.
Ein sinngemäß gleiches Schreiben richtete die hessische VVN-BdA an den Datenschutzbeauftragten.
Bereits zuvor hatte die hessische VVN-BdA in einer Stellungnahme dagegen protestiert, dass in der Antwort auf die Greilich-Anfrage vom Innenminister antifaschistische Gedenkveranstaltungen (z. B. zum 27. Januar, 8. Mai, 20. Juli und 9. November) ebenso wie Proteste gegen Neonazi-Aufmärsche und Antikriegs-Aktivitäten als Veranstaltungen mit »linksextremistischer Beteiligung« deklariert werden.
Die VVN-BdA erinnert in beiden Erklärungen daran, dass Gründungsmitglieder der VVN an der Erstellung der Hessischen Verfassung maßgeblich beteiligt waren und die Verfassung nicht zuletzt
deshalb von der VVN-BdA nach wie vor verteidigt wird. Bedrohungen dieser Verfassung erfolgten von ganz anderer Seite.

Wir berichten weiter…

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