75 Jahre Grundgesetz

21. Mai 2024

Die Aufgabe lautet: Das Grundgesetz verteidigen und anwenden

Am 23.Mai 1949 ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Mit der Entstehung des Grundgesetzes verbunden war die Bildung eines westdeutschen Staates und damit die Spaltung Deutschlands. In seiner ursprünglichen Fassung sah das Grundgesetz für den Fall der Wiederherstellung eines gesamtdeutschen Staates das Inkrafttreten einer neuen Verfassung vor (Artikel 146). Das ist jedoch nicht erfolgt, wie auch einige weitere Aufträge des Grundgesetzes noch nicht realisiert sind.

Das Grundgesetz hat einen antifaschistischen Grundcharakter. Wesentlich geprägt wurde es bei seiner Erarbeitung von den noch sehr frischen Erfahrungen mit der Ideologie und der Herrschaft des deutschen Faschismus. Auch das Bundesverfassungsgericht hat – mit seinen Worten – den Charakter des Grundgesetzes als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes“ unterstrichen. Das Grundgesetz sei „darauf ausgerichtet, aus den geschichtlichen Erfahrungen zu lernen und eine Wiederholung solchen Unrechts ein für alle Mal auszuschließen“. Das Gericht verweist dabei auch auf das Potsdamer Abkommen.

In diesem Zusammenhang ist auf Artikel 139 des GG hinzuweisen, in dem ausdrücklich die „Fortgeltung der Befreiungsgesetze“ („zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“) festgestellt wird. Entgegen anderslautenden Behauptungen, dass die Fortgeltung inzwischen „obsolet“ geworden sei, ist festzustellen, dass Artikel 139 unverändert Bestandteil des Grundgesetzes und damit nach wie vor voll gültig ist.

Geradezu grundgesetzwidrig sind die Versuche der Verfassungsschutzbehörden, Antifaschismus als „Extremismus“ hinzustellen und damit Antifaschist*innen zu kriminalisieren.

Für Antifaschist*innen ist der antifaschistisch-demokratische Charakter des Grundgesetzes von wesentlicher Bedeutung. Gesellschafts- und verfassungspolitisch ist das Grundgesetz eine Art klassenpolitischer Kompromiss. Ein Kennzeichen dafür ist, dass es keine Wirtschaftsform vorschreibt. Verfälschend sind deshalb die Versuche, Kapitalismus und Demokratie gleichzusetzen.

Wesentlich für Antifaschist*innen ist die Verankerung demokratischer, sozialer und humaner Grundrechte. Sie sind in den Artikeln 1 bis 19, die nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet  werden dürfen, verankert.

Durch vorgenommene Ergänzungen (z.B. für die Notstandsgesetze, Wehrverfassung, Abbau des Asylrechts usw.) ist das Grundgesetz allerdings an mehreren Stellen verändert, zum Teil gegenüber seiner ursprünglichen Fassung und Zielsetzung geradezu verfälscht worden.

Anwendung und Auslegung der Grundrechte unterliegen den gesellschaftlichen und politischen Machtverhältnissen. Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit klaffen zuweilen auseinander. Umso notwendiger ist es, auf die Einhaltung und Anwendung der demokratischen Rechte zu bestehen.

Demokratie heißt, die demokratischen Rechte und Freiheiten zu leben.

Wir werden alle Aktivitäten zum Schutze und zur Anwendung des Grundgesetzes unterstützen.

Wir werden entsprechend unseren Möglichkeiten auch weiterhin selbst solche Aktivitäten entwickeln.

Wir rufen unsere Mitglieder und Anhänger auf, dies aktiv zu unterstützen und dementsprechend tätig zu werden.