Wolfgang Abendroth

Wolfgang Abendroth (1906 bis 1985)

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Widerstandskämpfer, unter anderem Mitglied des berüchtigten Strafbataillons 999, war ein sozialistischer deutscher Politologe und Rechtswissenschaftler, Begründer der Marburger Schule.
 
Wolfgang Abendroth wurde als Sohn des Mittelschullehrers Alfred Abendroth und dessen Frau Ida geb. Dambach in Elberfeld (heute Wuppertal) geboren. Er besuchte erst das Helmholtz-Gymnasium, später das Realgymnasium Musterschule in Frankfurt am Main und studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Tübingen, Münster und Frankfurt am Main, wo er 1930 die erste juristische Staatsprüfung „voll befriedigend“ bestand (bei Juristen ein Prädikatsexamen). Von 1930 bis 1933 arbeitete er als Gerichtsreferendar in Hechingen.
Abendroth war als Sohn überzeugter Sozialdemokraten schon früh in der proletarischen Jugendbewegung tätig. Im November 1920 wurde er Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), später auch der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), außerdem schloss er sich der Roten Hilfe an. Zugleich war er im Deutschen Freidenkerverband aktiv und als Mitglied der Bundesleitung des Bundes freier sozialistischer Jugend verantwortlich für die marxistische Erziehung einiger darin zusammengeschlossener Gruppen, die aus der Jugendbewegung hervorgegangen waren. Nachdem er aus der KPD ausgeschlossen worden war, weil er den Kurs der KPD und die damit verbundene „Sozialfaschismustheorie“ kritisiert hatte, schloss er sich 1928 der Kommunistischen Partei-Opposition. an Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Abendroth weitere juristische Arbeit untersagt. Politisch war er ab 1933 in verschiedenen illegalen Organisationen (KP-Opposition, Rote Hilfe, Neu Beginnen usw.) aktiv. 1935 promovierte er summa cum laude mit einer völkerrechtlichen Dissertation an der juristischen Fakultät der Universität Bern. Seine Dissertation, Die völkerrechtliche Stellung der B- und C-Mandate, wurde Ende 1936 vom Verlag Marcus in Breslau veröffentlicht, jedoch kurz danach von der Gestapo beschlagnahmt. Im Oktober 1936 gelang es ihm, in einem Berliner Bankgeschäft eine Volontärstelle zu erhalten, im Februar 1937 aber wurde er von der Gestapo verhaftet und am 30. November desselben Jahres vom Oberlandesgericht Kassel wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in Luckau verbüßte.
 
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Nach seiner Entlassung im Juni 1941 zog Abendroth zu seinen Eltern nach Potsdam-Babelsberg und arbeitete zunächst als Revisionsassistent bei einem Wirtschaftstreuhänder in Berlin. Er lernte die Studentin Lisa Hörmeyer kennen. Eine Heirat konnte aber nicht stattfinden, weil er Anfang 1943 als „Bewährungssoldat“ zur Strafdivision 999 eingezogen wurde. In Griechenland auf der Insel Lemnos eingesetzt, arbeitete er dort mit dem griechischen Widerstand zusammen und desertierte 1944 zur griechischen Widerstandsorganisation ELAS. Im Oktober 1944 wurde er als britischer Kriegsgefangener nach Ägypten überführt. Im Gefangenenlager in der ägyptischen Wüste begann er mit dem Arbeitsrechtler Herbert Komm politische Schulungsarbeit, in der Absicht, Kader auszubilden und auf Verwaltungsarbeit vorzubereiten, die nach der Niederlage des Nazi-Regimes bevorstehen würde. Später wurde Abendroth durch die Hilfe seiner Freunde Georg Schwarzenberger und Richard Löwenthal ins Umerziehungslager Wilton Park Training Centre überbracht, wo „geeignet erscheinende Kriegsgefangene auf ihre Rückkehr nach Deutschland und die Mitarbeit am Aufbau der Demokratie vorbereitet wurden“. Mit Löwenthal diskutierte er vor dem Hintergrund des Wahlsieges der Labour Party im Juli 1945 die Perspektiven für die Arbeiterbewegung in Deutschland. Ein Ergebnis dieser Diskussionen war Löwenthals Programmschrift „Jenseits des Kapitalismus“, die 1946 unter dem Pseudonym Paul Sering in Nürnberg erschien. Noch im Herbst 1946 trat Abendroth in die SPD ein.  
Ende November 1946 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und versuchte zunächst in Marburg als Jurist Fuß zu fassen. Im gleichen Jahr heiratete er auch Lisa Hörmeyer. Gemeinsam hatten sie drei Kinder: Elisabeth, Barbara und Ulrich.  
Da ihm noch das zweite Staatsexamen fehlte, entschied er sich auf Rat von Georg August Zinn, Weggefährte aus Studententagen und neu ernannter hessischer Justizminister, das fehlende Examen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) abzulegen. Von Zinn mit einem (inoffiziellen) Empfehlungsschreiben für Eugen Fischer, dem Leiter der Justizverwaltung der SBZ, ausgestattet, kehrte Abendroth nach Potsdam zurück.  
Im Januar 1947 wurde Abendroth zum Richter beim Landgericht Potsdam bestellt, wobei er zugleich in den Dienst des Justizministeriums der Mark Brandenburg eintrat, ab 1. April als Regierungsrat. Nach einer Assessorprüfung wurde er im Sommer 1947 von der Justizverwaltung der SBZ als Oberjustizrat angestellt. Im September 1947 erfolgte dann die Ernennung zum Dozenten an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ende 1947 wurde er an die Universität Leipzig berufen und mit Wirkung vom 1. April 1948 zum Professor für Völkerrecht ernannt. Im Oktober 1948 erhielt er von der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine Professur für öffentliches Recht, die aber ebenfalls nur wenige Monate dauerte.
 
Nach politischen Differenzen, deren Behandlung Wolfgang Abendroth als bedrohlich empfand, sah er sich gezwungen, Thüringen (und damit die sowjetische Besatzungszone) fluchtartig zu verlassen; er ging mit Frau und Tochter zu seinen Schwiegereltern nach Bremen. Am 21. Dezember 1948 wurde Abendroth zum ordentlichen Professor für öffentliches Recht und Politik an der Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft in Wilhelmshaven ernannt. Im darauf folgenden Jahr wurde er zum ordentlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Bremen gewählt. Am 15. November 1950 erhielt er, wiederum durch Mithilfe von Zinn (nun hessischer Ministerpräsident), eine Professur für wissenschaftliche Politik an der Philosophischen Fakultät der Philipps-Universität in Marburg, und blieb an dieser Universität bis zu seiner Emeritierung 1972. In diese Zeit fällt auch die zwischen ihm und Ernst Forsthoff um die Bedeutung der Sozialstaatlichkeit im Grundgesetz geführte Forsthoff-Abendroth-Kontroverse. Von 1959 bis 1963 war er außerdem Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.  
Abendroth entwickelte umfassende Vorstellungen zur Demokratisierung der Hochschule. Seine Aktivitäten zielten vor allem auf die Etablierung der Politikwissenschaft an den Universitäten als eigenständige Disziplin mit Recht zur Habilitation, etwa durch den Aufbau eines Berufsverbandes, der Deutschen Vereinigung für politische Wissenschaft, auf die die politische Bildung für die Studierenden sowie die Reform der Lehrerausbildung. Insbesondere in Personalfragen versuchte er, Parteigänger und Sympathisanten des NS-Regimes zu verhindern und stattdessen demokratische Wissenschaftler in Position zu bringen. Abendroth ließ nichts unversucht, Exilanten und Widerstandskämpfer wie Karl Korsch, Herbert Marcuse oder Leo Kofler bei der Besetzung von Lehrstühlen in die Diskussion zu bringen.  
Zu den wichtigsten Publikationen Abendroths gehören Die deutschen Gewerkschaften (1954), Bürokratischer Verwaltungsstaat und soziale Demokratie (1955), Aufstieg und Krise der deutschen Sozialdemokratie (1964), Sozialgeschichte der europäischen Arbeiterbewegung (1965), Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie in der Bundesrepublik (1965) und Das Grundgesetz. Eine Einführung in seine politischen Probleme (1966). Daneben veröffentlichte er zahlreiche kleinere Beiträge in Sammelbänden, Zeitschriften und Zeitungen.  
Bei Abendroth wurden zwei bedeutende wissenschaftliche Studien zum Wandel der Öffentlichkeit angefertigt:
Rüdiger Altmann promovierte bei ihm mit einer Studie, die „Das Problem der Öffentlichkeit und seine Bedeutung für die moderne Demokratie“ behandelte.
Jürgen Habermas habilitierte sich bei Abendroth mit seinem Werk über den „Strukturwandel der Öffentlichkeit“.
Die Studie Peter von Oertzens über die Rätebewegung in der Novemberrevolution wurde maßgeblich von Abendroth beeinflusst.  
Abendroth war als Wissenschaftler und wegen seiner politischen Stellungnahmen in der Bundesrepublik immer umstritten, da der Marxismus in den Jahren des „Kalten Krieges“ als unvereinbar mit der parlamentarischen Demokratie galt. Für ihn aber waren die rechtsstaatlichen Grundrechte immer eine Voraussetzung für die Realisierung einer sozialistischen Gesellschaft, und zugleich konnte er sich den Sozialismus nur im Zusammenhang mit einer Weiterentwicklung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten vorstellen. Abendroth hatte gute Beziehungen zum Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS), der Studentenorganisation der SPD, auch noch nachdem die SPD sich nicht mehr zum Marxismus bekannte und jede Verbindung zu ihrer bisherigen Studentenorganisation abgebrochen hatte. Wolfgang Abendroth hatte sich mit seinem auf Initiative des Hamburger Bundestagsabgeordneten Peter Blachstein verfassten Entwurfs zum Godesberger Programm darum bemüht, die Partei auf Beibehaltung marxistischer Grundpositionen zu verpflichten. Daraufhin wurden er und einige andere Professoren vom Parteivorstand aufgefordert, ihre Unterstützung des SDS aufzugeben. Dies lehnte er ab.  
Der SPD-Parteivorstand veröffentlichte im November 1961 einen Beschluss, dass die Mitgliedschaft im SDS und/oder in der zur finanziellen Unterstützung des SDS gegründeten Sozialistischen Förderer-Gesellschaft „unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ ist. Daraufhin schloss sie Abendroth im Dezember 1961 aus der Partei aus. Abendroth kündigte an, gemeinsam mit dem Berliner Polit-Professor Ossip K. Flechtheim und anderen sozialdemokratischen Hochschullehrern vor Gericht nachzuweisen, dass sich in der SPD autoritäre Tendenzen verstärken, die dem Grundgesetz widersprechen.
 

Foto: Peter Werner

Foto: Peter Werner

Abendroth gehörte dann zu den Gründern des Sozialistischen Bundes. Er fungierte als erster Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstands dieser Organisation. Zusammen mit Ernst Bloch, Ossip K. Flechtheim und Erich Kästner war er Ende der sechziger Jahre Mitglied des Kuratoriums der Kampagne für Demokratie und Abrüstung – Ostermarsch. Ferner setzte er sich als Mitglied des von Walter Ammann geleiteten Initiativausschusses der Verteidiger in politischen Strafsachen für die Aufhebung des KPD-Verbots bzw. für die Wiederzulassung einer kommunistischen Partei in der Bundesrepublik ein. Nach der Konstituierung der DKP gehörte er zusammen mit anderen Vertretern der Marburger Schule und marxistischen Wissenschaftlern aus anderen Städten der Bundesrepublik dem Wissenschaftlichen Beirat des in Frankfurt am Main ansässigen Instituts für Marxistische Studien und Forschungen (IMSF) an.  
Abendroth gilt als einer der wichtigsten Befürworter der studentischen Rebellion der 1960er Jahre, obwohl er nie mit revolutionären Bestrebungen einer (intellektuellen) Minderheit einverstanden war. Seine Hoffnungen galten stets einer Revolutionierung der Arbeiterbewegung.  Er war der VVN-Bund der Antifaschisten stets verbunden und ihr ein wichtiger Ratgeber.
Nach seiner Emeritierung lehrte er an der Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main.
Zeitweise war er auch im Vorstand der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.
Abendroth gehörte zu den Gründungsmitgliedern der 1974 entstandenen Martin-Niemöller-Stiftung.  
 
Quelle: Seite „Wolfgang Abendroth“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 29. März 2016; https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wolfgang_Abendroth&oldid=152959725